Eine EU-Richtlinie stärkt ab sofort das Recht auf Reparatur: Was Hersteller künftig leisten müssen – und wie Verbraucher davon profitieren.
Stand: 31.07.2026, 06:13 Uhr
Eine EU-Richtlinie stärkt ab sofort das Recht auf Reparatur: Was Hersteller künftig leisten müssen – und wie Verbraucher davon profitieren.
Brüssel – Die Reparatur eines Haushaltsgeräts oder Smartphones anstelle eines Neukaufs wird künftig immer einfacher. Die Europäische Union will mit der Richtlinie 2024/1799 zum sogenannten Recht auf Reparatur die Wiederverwendung von Konsumgütern fördern und Verschwendung reduzieren. Sie betrifft Geräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Mobiltelefone, die nicht mehr funktionieren, aber noch reparierbar sind. Die Mitgliedstaaten haben bis Freitag, 31. Juli, Zeit, die Vorgaben zu übernehmen.
Content-PartnerDieser Artikel von Alessia Conzonato entstand in Kooperation mit Corriere della Sera.
Die Reform verfolgt ein doppeltes Ziel: die Entsorgung von Produkten zu begrenzen, die noch ein zweites Leben haben könnten, und der geplanten Obsoleszenz entgegenzuwirken, indem die Entwicklung langlebigerer Waren gefördert wird. Nach Angaben von Assoutenti führt die vorzeitige Entsorgung reparaturfähiger Produkte in Europa jedes Jahr zu rund 35 Millionen Tonnen Abfall, mit erheblichen Auswirkungen sowohl auf die Umwelt als auch auf die Wirtschaft.

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Hersteller, die verpflichtet sein werden, technisch reparierbare Produkte auch dann zu reparieren, wenn die gesetzliche Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist, sofern dies in den Fällen vorgesehen ist, die die EU‑Vorschriften regeln. Hat das verantwortliche Unternehmen seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union, geht die Pflicht auf den im Unionsgebiet ansässigen bevollmächtigten Vertreter oder auf den Importeur über.
Neue EU-Regeln: Pflichten für Hersteller und klare KostenvorgabenVor Beginn des Eingriffs muss die Reparaturwerkstatt dem Kunden ein europäisches Standardinformationsformular aushändigen, das alle wesentlichen Angaben enthält: die Art der geplanten Maßnahme, die voraussichtliche Dauer, die Kosten der Reparatur sowie gegebenenfalls die Verfügbarkeit eines Ersatzgeräts. Die darin genannten Bedingungen bleiben 30 Tage lang gültig.
Die Richtlinie schreibt außerdem vor, dass Reparaturen entweder kostenlos oder zu einem als angemessen geltenden Preis angeboten werden müssen. Zudem werden die Hersteller dazu verpflichtet, Ersatzteile und Werkzeuge bereitzustellen, die für Reparaturen nötig sind, und zwar zu Preisen, die Verbraucher nicht von der Inanspruchnahme des Service abhalten.
Vorgaben für Reparaturen: Digitale Plattform in EU soll Verbraucher und Händler vernetzenIst eine Reparatur nicht möglich, kann der Hersteller dem Verbraucher ein generalüberholtes Produkt anbieten. Die neuen Vorschriften führen auch einen zusätzlichen Schutz für alle ein, die sich für die Reparatur einer noch von der gesetzlichen Gewährleistung erfassten Ware entscheiden. Verbraucher können weiterhin zwischen Reparatur und Ersatz des mangelhaften Produkts wählen, doch wenn sie sich für die Reparatur entscheiden, wird die Haftung des Verkäufers um zwölf Monate verlängert, gerechnet ab dem Abschluss der Reparaturmaßnahme.
Die Richtlinie sieht zudem bis zum 31. Juli 2027 die Einrichtung einer europäischen digitalen Plattform vor. Diese wird Verbraucher, Reparaturbetriebe und Händler von generalüberholten Produkten, Unternehmen, die Waren zur Aufbereitung ankaufen, sowie Initiativen für gemeinschaftliche Reparaturen miteinander vernetzen. Ziel ist es, verlässliche Serviceangebote leichter auffindbar zu machen und einen zugänglicheren Markt für Reparatur und Wiederverwendung im gesamten Gebiet der Europäischen Union zu fördern.
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