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Regierung schickt E-Wirtschaftsgesetz in Begutachtung

Дата публикации: 04-07-2025 09:56:46


Am Freitag hat die Bundesregierung das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Begutachtung geschickt.


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Am Freitag hat die Bundesregierung das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Begutachtung geschickt.

“Der wesentlichste Punkt ist für mich eine Art Strompreis-runter-Garantie”, so Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer (ÖVP) bei der Präsentation der “größten Strommarktreform der letzten 20 Jahre”. Im E-Wirtschaftsgesetz sind unter anderem auch Sozialtarife, flexible Netzentgelte und eine “Spitzenkappung” bei der Stromeinspeisung geplant.

E-Wirtschaftsgesetz in Begutachtung: Sozialtarif für Bedürftige

Ziel sei es, die Stromkosten zu senken, die Versorgungssicherheit zu stärken und die Energiewende zu beschleunigen, so Hattmannsdorfer. Energieversorgungsunternehmen (EVU) sollen verpflichtet werden, Preissenkungen im Großhandel innerhalb von sechs Monaten an ihre Endkunden weiterzugeben. Die Rolle der E-Control als Marktaufsicht werde gestärkt, sagte der Minister – die Energiebehörde soll die Entwicklung der Großhandels- und der Endkundenpreise beobachten.

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Flexible Netzentgelte, dynamische Energiepreise

Ein zweiter wesentlicher Punkt ist die Einführung flexibler Netzentgelte. “Wenn jemand Rücksicht nimmt, wann er das Netz beansprucht, soll es auch einen Vorteil durch günstigere Netzkosten geben”, so Hattmannsdorfer. Wer bereits eine PV-Anlage besitzt, wird sich vielleicht ärgern, weil die Anlage möglicherweise nicht so rentabel ist, wie die ursprüngliche Kalkulation ergeben hat. Für das Einspeisen von Strom ins Netz wird man künftig nämlich ein Netzentgelt bezahlen müssen. Außerdem wird es auch eine “Spitzenkappung” bei der Stromeinspeisung geben: Bei drohender Netzüberlastung dürfen künftig nur noch bis zu 60 Prozent der Leistung eingespeist werden – allerdings soll es sich dabei um höchstens ein paar Minuten am Tag handeln, wie der Minister betonte. “Wenn wir großzügig rechnen, geht es um drei Prozent dessen, was über das ganze Jahr gerechnet nur vom Überschuss ins Netz eingespeist wird.”

Energieversorgungsunternehmen mit mehr als 25.000 Zählpunkten werden künftig auch dynamische Tarife anbieten müssen. EVU, die mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sollen auch niedrige Strompreise als Ziel in ihren Satzungen festschreiben. Mit dem neuen ElWG sollen auch Unternehmen die Möglichkeit bekommen, Energiegemeinschaften zu bilden. Stromerzeuger und Unternehmen sollen mehrjährige Lieferverträge abschließen können. Die Errichtung von Direktleitungen zwischen Erzeugungsanlagen und Unternehmen wird bürokratisch vereinfacht. Haushalte werden künftig Strom im kleinen Rahmen – etwa innerhalb der Nachbarschaft – weitergeben dürfen.

E-Wirtschaftsgesetz in Begutachtung: Sozialtarif für Bedürftige

Der Gesetzesentwurf sieht auch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Sozialtarifs von 6 Cent netto pro Kilowattstunde bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden vor, berichtete SPÖ-Staatssekretärin Michaela Schmidt. Davon soll rund eine Viertelmillion Haushalte in Österreich profitieren – also zum Beispiel Mindestpensionisten, Pflegebedürftige und Mindestsicherungsbezieher. Die Kosten sollen die Energieversorger übernehmen – allerdings sollen die Kunden gleichmäßig zwischen den Versorgern aufgeteilt werden, damit es keinen Anreiz für die EVU gibt, diese Kunden nicht zu übernehmen. Für das Gesetz ist im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit nötig, die Regierungsparteien brauchen also die Stimmen von FPÖ oder Grünen. “Wir werden mit beiden Oppositionsparteien sprechen. Unser Ziel ist ein nationaler Schulterschluss”, sagte der Minister.

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