Fragwürdige Rechnungen über Hunderte Euro für angebliche Abos? Verbraucherschützer warnen vor Astrolonova, Fitnovaness, Novavitalia und Bongochat. Zahlen Sie nicht vorschnell!
Sie haben eine unerwartete Rechnung bekommen? Verbraucherschützer warnen vor unrechtmäßigen Forderungen.
Foto: d3sign/Getty Images
Fragwürdige Rechnungen über Hunderte Euro für angebliche Abos? Verbraucherschützer warnen vor Astrolonova, Fitnovaness, Novavitalia und Bongochat. Zahlen Sie nicht vorschnell!
Wer plötzlich Post von Astrolonova, Fitnovaness, Novavitalia oder Bongochat bekommt, soll oft mehrere Hundert Euro für ein angebliches Jahresabo zahlen. Die
Verbraucherzentralenschlagen Alarm: Hinter den unterschiedlichen Angeboten steckt dieselbe Firma aus Hongkong. Viele Betroffene berichten, sich dort nie angemeldet zu haben.
Die Namen wirken harmlos: Astrolonova verspricht Horoskope, Fitnovaness Fitnesspläne, Bongochat einen KI-Chat-Dienst. Nach Angaben der Verbraucherzentralen werden jedoch bundesweit Beschwerden von Verbrauchern gemeldet, die Rechnungen oder Mahnungen für angebliche Abonnements erhalten. Häufig geht es um Forderungen von mehreren Hundert Euro pro Jahr. Betreiber der Dienste ist demnach die Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong.
Besonders problematisch: Viele Betroffene können sich nicht erinnern, jemals einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Trotzdem folgen oft Mahnungen und Drohungen mit Inkasso-Schreiben oder Schufa-Einträgen. Wer sich unsicher ist, sollte prüfen, ob
Datenmissbrauchdahintersteckt.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen lautet die Antwort in vielen Fällen: nein. Eine Rechnung allein beweise noch keinen wirksamen Vertrag. Damit ein kostenpflichtiger Online-Vertrag zustande kommt, müssen Nutzer vor dem Abschluss klar über die Kosten informiert werden. Zudem muss laut den Verbraucherschützern eindeutig erkennbar sein, dass ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wird, etwa über einen Button mit der Aufschrift "zahlungspflichtig bestellen". Fehlt ein solcher Hinweis oder haben Verbraucher den Dienst gar nicht genutzt, sei die Forderung in der Regel nicht wirksam.
Die Verbraucherzentralen raten dazu, sich von kurzen Fristen und Drohungen nicht unter Druck setzen zu lassen. Statt vorschnell zu zahlen, sollten Betroffene der Forderung schriftlich widersprechen. Wichtig ist dabei, den Widerspruch möglichst nachweisbar zu versenden, etwa per Einschreiben oder per E-Mail mit dokumentiertem Versand.
Außerdem sollten sämtliche Unterlagen aufbewahrt werden. Dazu gehören Rechnungen, Mahnungen und weitere Schreiben. Selbst wenn sich später ein Inkassobüro meldet, ändert das laut Verbraucherzentrale zunächst nichts an der Rechtslage. Eine unberechtigte Forderung werde nicht allein durch die Einschaltung eines
Inkassodienstesrechtmäßig.
Wer per Lastschrift gezahlt hat, kann das Geld unter bestimmten Voraussetzungen über seine Bank zurückholen. Laut Verbraucherzentrale sind Rückbuchungen innerhalb von acht Wochen möglich. Bei unberechtigten Lastschriften kann der Zeitraum sogar deutlich länger sein. Bei Kreditkartenzahlungen kommt möglicherweise ein
Chargeback-Verfahreninfrage. Haben Sie per Überweisung gezahlt, ist das leider nicht möglich.
Die Verbraucherschützer empfehlen Betroffenen, sich bei Unsicherheit beraten zu lassen. Nach ihrer Einschätzung sollten Drohungen mit Inkasso oder negativen Schufa-Einträgen Verbraucher nicht verunsichern, sofern sie der Forderung widersprochen haben und kein wirksamer Vertrag vorliegt.
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