Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Doch wer genug Geld hat, kann im Ausland trotzdem Eltern werden. Expertin erklärt, wie.
Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Doch wer genug Geld hat, kann im Ausland trotzdem Eltern werden. Familienrechtlerin Sandra Günther erklärt, wie.
Immer wieder liest man von deutschen Prominenten oder Paaren, die mithilfe einer Leihmutter Eltern geworden sind – und das, obwohl in der Bundesrepublik ein Leihmutterschaft-Verbot gilt. Der aktuellste Fall: Ex-Unions-Fraktionschef Jens Spahn (46) und sein Ehemann Daniel Funke (44). Das Paar ist durch eine Leihmutter in den USA jetzt Eltern. Wie kann das sein?
Sandra Günther, TV-Expertin, Co-Autorin und Podcasterin, spezialisiert sich als Rechtsanwältin auf Familien- und Strafrecht. Sie ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle.
Deutschland verfolgt bei der Reproduktionsmedizin einen strengen Ansatz. Die Leihmutterschaft ist verboten, weil der Gesetzgeber verhindern will, dass Schwangerschaft und Geburt zur Dienstleistung und insbesondere wirtschaftlich schwächere Frauen ausgebeutet werden. Zugleich soll das Kind vor einer „gespaltenen Mutterschaft“ geschützt werden, bei der genetische, austragende und rechtliche Mutter nicht identisch sind.
Deshalb verbietet das Embryonenschutzgesetz die ärztliche Mitwirkung an einer Leihmutterschaft in Deutschland; auch die Vermittlung von Leihmüttern ist untersagt. Strafbar machen sich dabei grundsätzlich nicht die Wunscheltern, sondern vor allem die beteiligten Ärzte und Vermittler. Daher weichen manche Paare ins Ausland aus, etwa in die USA oder nach Kanada, wo Leihmutterschaft regional unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.
Ob das Verbot noch zeitgemäß ist, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Während die einen darin einen notwendigen Schutz für Frauen und Kinder sehen, halten andere die bestehende Rechtslage angesichts des medizinischen Fortschritts und der vielfältigen Familienmodelle für überholt und fordern eine gesetzlich streng geregelte Zulassung der altruistischen Leihmutterschaft.
Die Antwort ist einfach: Das Verbot für die Durchführung einer Leihmutterschaft gilt nur in Deutschland. Ferner richten sich die deutschen Strafvorschriften vor allem gegen die medizinische Durchführung und Vermittlung in Deutschland. Die Wunscheltern selbst werden grundsätzlich nicht bestraft.
Ein Blick über die deutschen Grenzen zeigt, dass es keine einheitliche europäische Regelung gibt. Jedes Land entscheidet selbst, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Leihmutterschaft zulässig ist.
Während Österreich und Frankreich die Leihmutterschaft, ebenso wie Deutschland, grundsätzlich verbieten, erlauben Belgien und die Niederlande diese unter bestimmten Voraussetzungen.
Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen verwirklichen viele Paare, die auf normalen Weg nicht schwanger werden können – oder nicht wollen –, ihren Kinderwunsch im Ausland.
Nach deutschem Recht ist zunächst die Frau die Mutter, die das Kind geboren hat. Eine ausländische Gerichtsentscheidung, welche die Wunscheltern als rechtliche Eltern feststellt, kann dann jedoch in Deutschland anerkannt werden.
Somit bleibt am Ende des Tages doch die Frage: „Ist Leihmutterschaft nur ein Weg zum eigenen Kind für diejenigen, die es sich leisten können?“ Und vielleicht ist genau das die eigentliche Diskussion, die wir in Deutschland führen sollten: Nicht nur, ob Leihmutterschaft erlaubt oder verboten sein sollte, sondern ob der Zugang zum erfüllten Kinderwunsch tatsächlich vom Geldbeutel abhängen darf.
„Ein Kind ist keine Ware” – Leser über Leihmutterschaft