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Team K: Kein Kind darf wegen Personalmangels ausgeschlossen werden

Дата публикации: 27-07-2026 08:38:08

Das jüngste wegweisende Grundsatzurteil des italienischen Kassationsgerichtshofes zur schulischen Inklusion hat weitreichende Folgen für das gesamte […]
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Das jüngste wegweisende Grundsatzurteil des italienischen Kassationsgerichtshofes zur schulischen Inklusion hat weitreichende Folgen für das gesamte italienische Schulsystem und damit auch für Südtirol. Das Höchstgericht stellt klar, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderung nicht früher nach Hause geschickt oder in ihrem Schulbesuch eingeschränkt werden dürfen, nur weil nicht ausreichend Integrationslehrpersonen oder andere Unterstützungsressourcen zur Verfügung stehen. Eine solche Praxis stellt eine Diskriminierung dar. 

Der Landtagsabgeordnete Alex Ploner (Team K), der sich seit vielen Jahren für den Ausbau der Inklusion und für bessere Rahmenbedingungen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen einsetzt, sieht im wegweisenden Grundsatzurteil eine wichtige Bestätigung jener Forderungen, die er im Südtiroler Landtag wiederholt vorgebracht hat.

„Dieses Grundsatzurteil macht unmissverständlich deutlich, dass fehlendes Personal oder organisatorische Schwierigkeiten niemals zulasten von Kindern mit Behinderung gehen dürfen. Das Recht auf Bildung und Teilhabe ist ein Grundrecht und keine Frage der verfügbaren Ressourcen“, erklärt Alex Ploner.

Dem Grundsatzurteil liegt der Fall eines Kindes mit Autismus in Venetien zugrunde, das einen Kindergarten besuchte und regelmäßig vor Unterrichtsende abgeholt werden musste, weil die Stunden der Stützlehrkraft nicht den gesamten Schulalltag abdeckten. Während die anderen Kinder bis zum Ende des Unterrichts in der Schule blieben, wurde die Anwesenheit des Kindes an die Verfügbarkeit der Unterstützung gekoppelt. Die Kassation stellte nun klar, dass dies eine unzulässige Benachteiligung darstellt. Die Schule müsse ihre Organisation an die Bedürfnisse des Kindes anpassen, nicht umgekehrt.

Besonders bedeutsam ist die Feststellung des Gerichts, dass auch soziale Kontakte, gemeinsames Spielen, Gruppenaktivitäten und das tägliche Miteinander wesentliche Bestandteile von Bildung und Inklusion sind. Kinder mit Behinderung dürfen von diesen Erfahrungen nicht ausgeschlossen werden. Nach Einschätzung von Alex Ploner stellt das Grundsatzurteil die Südtiroler Schulwelt vor wichtige Fragen. Auch hierzulande stehen Schulen und Kindergärten immer wieder vor Herausforderungen aufgrund fehlender Fachkräfte, mangelnder Integrationsressourcen oder unbesetzter Unterstützungsstellen.

„Das Grundsatzurteil des Kassationsgerichtshofes und in der Folge das zu erwartende finale Urteil in Venetien wird auch Auswirkungen auf Südtirol haben. Eltern, Schulen und Schulverwaltung brauchen Rechtssicherheit. Deshalb müssen wir wissen, ob unsere Schulen organisatorisch und personell in der Lage sind, den neuen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Seit Jahren weisen Eltern, Lehrpersonen und Fachverbände darauf hin, dass die Inklusion nur dann gelingen kann, wenn die notwendigen Ressourcen tatsächlich vorhanden sind. Das wegweisende Grundsatzurteil der Kassation zeigt nun klar: Das Land und die zuständigen Ämter haben die Pflicht, diese Voraussetzungen zu schaffen. Kinder dürfen nicht die Folgen von Personalmangel oder organisatorischen Defiziten tragen“, so Alex Ploner.

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