Die EU hat fest verklebten Akkus in Elektrogeräten den Kampf angesagt. Bei einigen Produkten rudert sie nun zurück – mit Folgen für Millionen Verbraucher.
Stand: 02.08.2026, 14:07 Uhr
Von: Florian Forth

Die EU hat fest verklebten Akkus in Elektrogeräten den Kampf angesagt. Bei einigen Produkten rudert sie nun zurück – mit Folgen für Millionen Verbraucher.
Brüssel – Ab Februar 2027 sollte eigentlich Schluss sein mit fest verklebten Akkus. Die EU-Batterieverordnung schreibt vor, dass Nutzer den Akku in ihren Elektrogeräten selbst wechseln können müssen – ohne Lötkolben, ohne Werkstatt, ohne Frust. Jetzt hat die EU-Kommission nachjustiert: Gleich sechs neue Produktkategorien bleiben bei der Austauschpflicht außen vor.
Millionen Geräte betroffen: Ausnahme für neue Akku-Regel der EU kennt kaum jemandDahinter steckt das große Versprechen vom „Recht auf Reparatur“. Jahrelang haben Hersteller Akkus so verbaut, dass ein Wechsel praktisch unmöglich war – Kleber statt Schrauben, verschweißte Gehäuse, Spezialwerkzeug war nötig. Ein weiteres Problem ist die geplante Obsoleszenz: Ist der Akku hinüber, landet häufig gleich das ganze Gerät auf dem Elektroschrott – obwohl der Rest noch bestens funktioniert.
Ausnahmen sind gerechtfertigt, wenn das Öffnen eines Geräts Sicherheitsrisiken mit sich bringen könnte oder wenn technische Grenzen einen Zugang durch den Verbraucher unrealistisch machen.
Die Batterieverordnung soll die Lebensdauer von Produkten verlängern und außerdem das Recycling fördern. Auch, weil das Sammeln gebrauchter Batterien einfacher wird. Ein Elektrogerät soll also nicht mehr in den Müll wandern müssen, nur weil dem Akku der Saft ausgeht. Mit ein paar Tricks hält der Smartphone-Akku deutlich länger.
Die neue AusnahmelisteGanz ohne Schlupflöcher geht es bei der EU aber offenbar nicht. Insgesamt sechs neue Produktkategorien nimmt die Kommission jetzt von der Pflicht aus. Bislang schon ausgenommen waren Medizinprodukte und sogenannte „Nassgeräte“ wie elektrische Zahnbürsten oder Mundduschen, die aus Sicherheitsgründen abgedichtet bleiben müssen. Neu dazu kommen:
Wichtig: Ganz aus der Pflicht entlassen sind die Hersteller trotzdem nicht. Bei allen Ausnahmegeräten gilt: Die Batterien müssen zumindest von unabhängigen Fachkräften entnommen und ausgetauscht werden können – nur eben nicht vom Verbraucher selbst am Küchentisch.
Für Smartphones gelten längst eigene EU-RegelnGanz nebenbei: Für Smartphones, Tablets und Mobiltelefone gilt die Batterieverordnung ohnehin nicht – die sind Sache der separaten Ökodesign-Verordnung, die Vorrang hat. Seit dem 20. Juni 2025 gelten für diese Geräte verbindliche Reparatur-Regeln, die es in sich haben: Hersteller müssen Displays, Akkus und weitere Ersatzteile ganze sieben Jahre lang bereithalten. Die Komponenten müssen sich zudem leichter austauschen lassen.

Dazu kommen eine Update-Pflicht von mindestens fünf Jahren und eine einfache Lösch-Software, damit gebrauchte Geräte sich sicher weitergeben oder verkaufen lassen. Sprich: Beim Smartphone ist der Akku-Frust längst offiziell Geschichte – bei der Smartwatch am Handgelenk muss weiter der Fachmann ran. Eine Display-Einstellung kann die Akkulaufzeit deutlich verlängern.
Google bietet schon Smartwatch mit Wechsel-Akku anDie Kommission argumentiert bei den Ausnahmen mit Sicherheit und Bauform: enge Gehäuse, Wasserdichtigkeit, Stoßfestigkeit. „Ausnahmen sind gerechtfertigt, wenn das Öffnen eines Geräts Sicherheitsrisiken mit sich bringen könnte oder wenn technische Grenzen einen Zugang durch den Verbraucher unrealistisch machen“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung.
Hersteller Nintendo reagiertNintendo hat bereits auf die Pläne der EU reagiert. Der japanische Elektronikkonzern stattet seine Spielekonsole „Nintendo Switch 2“ noch 2026 mit Akkus aus, die vom Nutzer selbst ausgewechselt werden können. „Die ersten überarbeiteten Produkte werden voraussichtlich ab Sommer 2026 verfügbar sein“, teilt das Unternehmen mit.
Nur zeigt ausgerechnet ein Unternehmen, dass es auch anders geht: Google hat mit der „Pixel Watch 4“ eine Smartwatch vorgestellt, deren Akku sich austauschen lässt, ohne dass die zertifizierte Wasserdichtigkeit verloren geht – dank klassischer Dichtringe.
Ganz durch ist die Änderung noch nicht. Europäisches Parlament und Rat haben zwei Monate Zeit, Einspruch einzulegen. Bis Februar 2027, wenn die Grundregel greifen soll, könnte sich also theoretisch noch etwas tun. Realistisch ist das aber eher nicht – die Ausnahmen dürften bleiben. Für Millionen Nutzer von Smartwatch, Kopfhörer-Case und Elektrozahnbürste heißt das: Wenn der Akku künftig schlappmacht, bleibt meist nur der Gang zur Fachwerkstatt. Oder ein Neukauf.
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