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Kosmetik-Änderung ab 1. August: Alle Cremes und Parfums trifft neue Regel

Дата публикации: 29-07-2026 16:04:16

Die EU greift durch: Hersteller von Kosmetikprodukten müssen künftig mehr Inhaltsstoffe explizit offenlegen.

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Stand: 01.08.2026, 14:31 Uhr

Von: Kevin Hunke

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Eine Frau im Supermarkt betrachtet die Rückseite eines Produkts aus der Kosmetikabteilung.

Der Blick auf die Rückseite von Kosmetikprodukten lohnt sich künftig noch mehr. © KI-Bild: Gemini 2.5 Flash/RUHR24

Die EU greift durch: Hersteller von Kosmetikprodukten müssen künftig mehr Inhaltsstoffe explizit offenlegen.

Dortmund – Egal ob bei dm, Rossmann, Müller oder einer anderen Drogerie des Vertrauens: Auf der Rückseite von Kosmetikprodukten können bald neue Inhaltsstoffe auftauchen. Das muss nicht an einer geänderten Rezeptur liegen. Ab dem 1. August gilt in der EU eine neue Regel, die vorrangig Allergikern entgegenkommen soll.

Kosmetik-Änderung ab 1. August: 80 Stoffe sind jetzt kennzeichnungspflichtig

Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mitteilt, greift künftig eine erweiterte Kennzeichnungspflicht. Betroffen sind allergieauslösende Duftstoffe, die Hersteller in ihren Produkten verwenden.

Bislang tauchten diese Stoffe meist gesammelt unter Bezeichnungen wie „Parfüm“ oder „Aroma“ auf. Lediglich 24 Ausnahmen mussten Hersteller gesondert kennzeichnen. Die Liste wächst jetzt spürbar: Ab dem 1. August sind es 80 Duftstoffe, die kennzeichnungspflichtig sind.

Wer wissen will, welche Stoffe konkret von der Regel betroffen sind, findet die vollständige Liste der kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe auf der Website des Bundesamts.

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Kennzeichnungspflicht bei Kosmetik greift erst ab einer bestimmten Konzentration

Bei Cremes, Parfüms oder Deos, die auf der Haut verbleiben, greift die Pflicht ab einer Konzentration des Stoffs von 0,001 Prozent. Für Produkte zum Ab- oder Ausspülen liegt die Grenze bei 0,01 Prozent.

Wer von einer Allergie oder Unverträglichkeit gegen bestimmte Duftstoffe weiß, kann diese durch die erweiterte Kennzeichnungspflicht einfacher erkennen und gezielt meiden. Genau das ist der Sinn der neuen Regel. Bei anderen Zusätzen ist die EU drastischer: Ein Inhaltsstoff in Nagellack ist plötzlich verboten.

Kosmetik-Änderung hat Übergangsfrist: So lange sind die alten Produkte verfügbar

Unmittelbar verschwinden Produkte mit alter Kennzeichnung aber nicht aus den Regalen. „Produkte, die bis zum 31. Juli 2026 in Verkehr gebracht werden und die noch nach den alten Vorschriften gekennzeichnet sind, dürfen bis zum 31. August 2028 abverkauft werden“, erklärt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

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