Bestimmte Raucharomen sind seit Juli verboten. Warum viele Lebensmittel künftig anders schmecken könnten und welche Produkte betroffen sind.
Der Griff zu den Lieblingschips oder der Barbecue-Soße könnte sich bald verändern. Denn der Geschmack, der einst wunderbar auf der Zunge zerging, wird bald ganz anders sein. Seit dem 1. Juli gilt nämlich ein Verbot für bestimmte Raucharomen in Lebensmitteln. Millionen Produkte müssen deshalb nach und nach ihre Rezeptur umstellen. Wer jetzt aber befürchtet, dass die Regale plötzlich leer sind, kann aufatmen: Viele der bekannten Produkte dürfen zunächst weiterhin verkauft werden.
Raucharomen können das Krebsrisiko erhöhenDer Grund für das Verbot liegt in einer Neubewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Experten hatten bereits 2023 alle bislang zugelassenen Raucharomen untersucht. Dabei konnten sie nicht ausschließen, dass die Stoffe das Erbgut schädigen und damit langfristig das Krebsrisiko erhöhen könnten. Weil die Europäische Kommission diese Bedenken ernst nahm, wurden die Zulassungen für die acht betroffenen Raucharomen nicht verlängert.

Auch beim Grillen könnte zukünftig ein Unterschied in Grillsaucen oder veganen Alternativen bemerkbar sein.Martin Wagner/Imago
Für Hersteller hat das bereits Konsequenzen. Seit Juli dürfen zahlreiche Lebensmittel nicht mehr mit den betroffenen Raucharomen produziert werden. Dazu gehören unter anderem Barbecue- und Grillsoßen, Kartoffelchips, Knabberartikel, Fertiggerichte, Fertigsuppen, Gewürzmischungen sowie viele pflanzliche Fleischalternativen wie vegane Würstchen.
Noch wird sich in den Supermärkten für Kunden aber keine große Auswirkung zeigen. Alles, was vor dem 1. Juli hergestellt wurde, darf noch bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums verkauft werden. Wer sich schon auf die künftige Umstellung einstellen möchte, kann seine Produkte auch ganz einfach überprüfen. Dort muss der Zusatz „Raucharoma“ ausdrücklich aufgeführt sein.
Keine Sorgen müssen sich Liebhaber von klassisch geräuchertem Schinken, Räucherfisch oder geräucherten Würsten machen. Diese Produkte sind von dem Verbot nicht betroffen, weil ihr Geschmack durch das traditionelle Räucherverfahren entsteht. Auf der Verpackung finden sich dann Hinweise wie „geräuchert“ oder „über Buchenholz geräuchert“.
Für einige Lebensmittel gilt außerdem eine längere Übergangsfrist. Fleisch- und Wurstwaren, Käse sowie Fisch dürfen noch bis zum 1. Juli 2029 mit den bisherigen Raucharomen hergestellt werden. Erst danach greift das Verbot auch in diesen Produktgruppen.
Ganz verschwinden wird der rauchige Geschmack aus den Supermarktregalen allerdings nicht. Das Verbot betrifft lediglich die acht bisher zugelassenen Raucharomen. Hersteller können ihre Rezepturen anpassen oder neue Raucharomen entwickeln, sofern diese als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden. Vielleicht werden die Chips in ein paar Jahren dann zwar anders schmecken, der Kaugenuss könnte sich mit viel Glück aber auch deutlich verbessern.
Ist Ihnen ein rauchiger Geschmack bei Chips oder Grillsoßen wichtig? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com
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