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Wehrfähige Ukrainer erhalten in der EU nicht mehr automatisch Schutz – die Schweiz könnte nachziehen

Дата публикации: 31-07-2026 10:43:03

Die EU will die Rekrutierungsprobleme der ukrainischen Armee lindern. Männer zwischen 23 und 60 Jahren profitieren künftig nicht mehr von einer vereinfachten Aufnahme – ganz versperrt ist der Weg nach Europa indes nicht.

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Die EU will die Rekrutierungsprobleme der ukrainischen Armee lindern. Männer zwischen 23 und 60 Jahren profitieren künftig nicht mehr von einer vereinfachten Aufnahme – ganz versperrt ist der Weg nach Europa indes nicht.

Eine ukrainische Familie wartet in einem Flüchtlingszentrum in Hessen. Wehrfähige Männer sollen künftig nicht mehr von einer vereinfachten Aufnahme profitieren.

Eine ukrainische Familie wartet in einem Flüchtlingszentrum in Hessen. Wehrfähige Männer sollen künftig nicht mehr von einer vereinfachten Aufnahme profitieren.

Kai Pfaffenbach / Reuters

Weit über 4 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer haben seit dem russischen Überfall im Februar 2022 in Europa Zuflucht gefunden. Damit ihnen schnell und unbürokratisch Schutz gewährt wird, profitieren sie von einer besonderen Aufenthaltsgenehmigung: Auf EU-Ebene heisst diese Massenzustrom-Richtlinie, in der Schweiz Schutzstatus S. Beide Instrumente wurden mit dem Ukraine-Krieg erstmalig aktiviert.

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Auf europäischer Ebene gilt die Schutzbestimmung, die alle zwei Jahre verlängert werden muss, grundsätzlich für sämtliche ukrainischen Staatsbürger. Doch das ändert sich nun: Künftig wird ukrainischen Männern im Alter zwischen 23 und 60 Jahren nicht mehr automatisch Schutz gewährt. Das hat der Rat der EU-Mitgliedsstaaten am 15. Juli beschlossen. Wie ein Sprecher des EU-Rates am Donnerstag mitteilte, soll die Verordnung in Kürze im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Am Tag darauf tritt die neue Regel in Kraft.

Für Männer im wehrfähigen Alter gilt in der Ukraine ein Ausreiseverbot, sofern sie nicht einer Ausnahmebestimmung – etwa für Sportler, Journalisten oder auch Väter mit drei oder mehr Kindern – unterliegen. Manche schaffen es dennoch, aus dem Land zu fliehen und sich abzusetzen. Zahlreiche sind in jüngeren Jahren eingereist und verbleiben dann im Gaststaat. Wer bereits jetzt anwesend ist, ist von der Verschärfung nicht betroffen.

Ein Wunsch der Ukraine

Der EU-Beschluss soll die ukrainische Wehrfähigkeit stärken. Aus diplomatischen Kreisen war denn auch zu vernehmen, dass die Regierung von Wolodimir Selenski explizit um die Massnahme gebeten hatte – schliesslich hat sie Mühe, genügend Soldaten zu rekrutieren. Laut Selenski mobilisiert das Land zwar jeden Monat bis zu 34 000 Soldaten. Doch in den heftigen Kämpfen an der Front werden gleichzeitig jede Woche Hunderte getötet oder verletzt.

Es gibt auch in der Ukraine viele Wehrpflichtige, die sich der Einberufung in die Armee entziehen. Dazu kommt das Problem der Fahnenflucht. Tausende Soldaten desertieren von der Front und setzen sich ins Ausland ab oder verstecken sich innerhalb der Ukraine. Wie der ehemalige Verteidigungsminister Michailo Fedorow kürzlich angab, fahnden die Behörden derzeit nach mehr als 2 Millionen Wehrpflichtigen.

Allerdings führt die neue Einschränkung in der EU nicht automatisch dazu, dass weniger ukrainische Männer in Westeuropa ankommen. Zwar profitieren sie nicht mehr von vereinfachten Aufnahmeregeln. Doch in ihrem Ankunftsstaat können sie, wie alle anderen Drittstaatenangehörigen, ein Asylgesuch stellen.

Gleichzeitig mit der Reform hat die EU beschlossen, dass die vereinfachten Aufnahmeregeln für alle anderen Ukraine-Flüchtlinge bis im März 2028 verlängert werden. Frauen, Kinder und Männer mit einer Ausreiseerlaubnis werden also auch zukünftig aufgenommen, ohne dass ihre Anträge individuell geprüft werden.

An dem Entscheid der EU gibt es durchaus auch Kritik. Migrationsexperten fürchten durch den Ausschluss von Männern im wehrpflichtigen Alter einen bürokratischen Mehraufwand. In der Tat ist damit zu rechnen, dass nun viele betroffene Männer ins reguläre Asylverfahren drängen.

Die Schweiz hat schon verschärft

Die Schweiz kann ihren Umgang mit den Ukraine-Flüchtlingen unabhängig von den EU-Debatten selbst bestimmen und gegebenenfalls ändern – so wie sie es unlängst getan hat. Auf Druck des Parlaments hat der Bundesrat letzten Herbst entschieden, den Schutzstatus S auf jene Personen zu beschränken, die zuvor in besetzten oder umkämpften Regionen gelebt hatten. In sieben Oblasten im Westen des Landes gilt die Rückkehr seither als zumutbar – obwohl auch diese immer wieder Ziel von russischen Raketen- oder Drohnenangriffen werden. Mit Norwegen hat auch ein weiteres Nicht-EU-Land eine ähnliche Regelung eingeführt.

Entsprechend wäre die Schweiz auch jetzt nicht verpflichtet, eine Änderung der europäischen Massenzustrom-Richtlinie zu übernehmen. Es ist allerdings absehbar, dass sie es tun würde – andernfalls würde sie sich ins eigene Fleisch schneiden. «Es ist relativ klar, dass wir den Beschluss, wenn er so kommt, auch übernehmen müssen», sagte Justizminister Beat Jans bei einem Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg im Juni.

Einen entsprechenden Entscheid müsste der Bundesrat fällen. Das ist bisher nicht geschehen. Der Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge gilt noch bis März 2027. Ob er verlängert wird, entscheidet der Bundesrat im Spätsommer.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine aktualisierte Version eines Textes, der am 4. Juni 2026 erschienen ist.

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