Der AI Act mag nach Bürokratie klingen. Doch wer ihn als lästige Pflicht abtut, verkennt, wie viel Vertrauen er schafft, meint Dennis-Kenji Kipker.
Noch vor einigen Jahren belächelte die Welt die Europäische Union für ihre KI-Regulierungsfreude. Erst kämen die Vorgaben, dann die Technologie, so lautete damals der Vorwurf. Wer die vergangenen Monate verfolgt hat, konnte jedoch kaum übersehen: Es geht längst nicht mehr allein um digitale Souveränität oder wirtschaftlichen Nutzen, sondern ebenso um die Risiken der weltweiten KI-Verbreitung. Denn kaum eine Dual-Use-Technologie hat sich jemals so rasant verbreitet wie generative KI. Allein ChatGPT erreichte seinerzeit innerhalb von nur zwei Monaten die Marke von 100 Millionen Nutzern weltweit.
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CII
)Dennis-Kenji Kipker ist wissenschaftlicher Direktor und Gründer des cyberintelligence.institute in Frankfurt am Main und Professor für IT-Sicherheitsrecht.
Mit dieser Geschwindigkeit wuchsen zwangsläufig auch die Risiken, von Sicherheitslücken über ungeklärte urheberrechtliche Fragen bis hin zu Desinformation und Missbrauch. KI-Regulierung ist deshalb kein Selbstzweck. Vielmehr ist sie eine Notwendigkeit für eine Technologie, die überwiegend aus eigennützigen Motiven eingesetzt wird, etwa um Gewinne zu maximieren oder die eigene Produktivität zu steigern.
Kennzeichnungspflicht ist nur die Spitze des EisbergsVor diesem Hintergrund war die EU mit ihrem AI Act keineswegs zu spät dran. Im Gegenteil, sie ist ihrer Zeit sogar weit voraus. Denn die Verordnung trat bereits im August 2024 in Kraft, also keine zwei Jahre, nachdem die erste Version von ChatGPT den globalen Wettlauf um künstliche Intelligenz deutlich beschleunigt hatte. Dabei sind die Kennzeichnungspflichten, die seit dem 2. August 2026 gelten, nur ein Baustein des Regelwerks.
So sollte ursprünglich in diesem Monat auch der Großteil der Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme wirksam werden. Darunter fällt auch ein durchgängiges Risikomanagement über den gesamten Lebenszyklus eines Systems, von der Konzeption bis zum Betrieb. Diese Pflichten verschieben sich nun, nachdem der fachlich umstrittene, vor allem wirtschaftspolitisch motivierte Digital Omnibus der EU-Kommission am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Als neue Fristen gelten der 2. Dezember 2027 für Hochrisiko-KI-Systeme und der 2. August 2028 für KI, die in Sicherheitskomponenten physischer Produkte wie Maschinen, Spielzeug oder Aufzüge eingebettet ist.
KI-Nutzung wächst schneller als das RisikobewusstseinZugleich setzen Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland KI zunehmend ein. Bereits im März 2026 stellte der Digitalverband Bitkom fest, dass 41 Prozent der Unternehmen KI nutzen, mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2024. Außerdem greifen einer Bitkom-Umfrage von September 2025 zufolge 67 Prozent der Bevölkerung zumindest gelegentlich zu Anwendungen wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Gemini. Dabei befassen sie sich selten mit den Risiken, etwa wenn interne KI-Richtlinien fehlen oder sie Ergebnisse ungeprüft übernehmen.
Für Unternehmen stellt sich damit weniger die Frage, ob sie sich mit dem AI Act befassen müssen, sondern wie sie die Vorgaben in ihren konkreten KI-Einsatz übersetzen: Welche Anwendungen sind überhaupt betroffen? Wo bestehen Kennzeichnungs- oder Schulungspflichten? Und wann wird ein System als Hochrisiko-KI eingeordnet?
„Wir nutzen doch nur ein bisschen KI“ – das ist doch keine Compliance-Strategie!
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Bei der europäischen KI-Regulierung geht es deshalb nicht darum, gezielt Wettbewerbsnachteile zu schaffen, wie man es bei nahezu jeder Gesetzgebung zunächst reflexhaft vermutet. Stattdessen zielt die Verordnung darauf ab, die Vorteile mit den gleichzeitig entstehenden Risiken in Einklang zu bringen. Ein weltweites KI-Moratorium ist auf absehbare Zeit kaum zu erwarten. Deshalb sollten zentrale Akteure präventiv regulieren.
Dies gilt für die Europäische Union als einer der größten Binnenmärkte der Welt, ebenso wie für jene Unternehmen, die wirtschaftlich von KI profitieren. Sie alle haben ein eigenes Interesse daran, den Umgang mit den Risiken zu beherrschen. Selbst die USA und China beobachten genau, wie die EU hier vorgeht und ob sich daraus übertragbare Ansätze entwickeln. Gerade deshalb sollten wir den eigenen Weg nicht kleinreden, sondern konsequent weiterverfolgen.
Am Ende bleibt somit eine Erkenntnis, die sich bislang immer wieder bestätigt hat: Es gibt keine KI-Innovation ohne Vertrauen, und Vertrauen entsteht nicht von selbst, sondern muss hart erarbeitet werden. Der EU AI Act bleibt dafür das entscheidende Instrument.
(sfe)
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