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EU-Datenschützer: Auswirkungen von US-Urteil auf Datentransferabkommen klären

Дата публикации: 03-08-2026 16:58:00

Nachdem der Supreme Court die Macht des US-Präsidenten über Bundesbehörden gestärkt hat, wollen EU-Datenschützer nun die Auswirkungen geklärt haben.

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Konziliant im Ton, scharf in der Sache: Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) verlangt nach einem Urteil des US Supreme Courts eine Überprüfung der Voraussetzungen für transatlantische Datentransfers. Die Entscheidung des obersten Gerichtshofs berührt die Frage der Unabhängigkeit von US-Bundesbehörden.

Abkommen unter Präsident Biden

Die Voraussetzungen, unter denen das Abkommen mit dem damaligen US-Präsidenten Joe Biden ausgehandelt wurden, würden möglicherweise nicht mehr bestehen, heißt es in einem Schreiben der EDSA-Vorsitzenden Anu Talus an Justizkommissar Michael McGrath vom 31. Juli.

Der EDSA weist darauf hin, dass der von der EU-Kommission gefasste Angemessenheitsbeschluss für den Transfer personenbezogener Daten in die USA ausdrücklich auf die Unabhängigkeit von US-Bundesbehörden wie der Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) und deren Führung abhebe. Diese stehe aber nach dem Urteil des Supreme Court im Falle der ehemaligen FTC-Kommissarin Rebecca Slaughter in Zweifel.

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Slaughter hatte unter Hinweis auf die Unabhängigkeit der Behörde zunächst erfolgreich gegen die Abberufung durch US-Präsident Donald Trump geklagt. Schließlich hat der Supreme Court entschieden, dass bisherige Schranken hinsichtlich der Besetzung der Spitzenposten in Bundesbehörden die Befugnisse des US-Präsidenten zu sehr einschränken.

Der Angemessenheitsbeschluss ist die Voraussetzung für einen rechtlich sicheren Transfer personenbezogener Daten unter dem sogenannten „Transatlantic Data Privacy Framework“ (TADPF). Die EU-Kommission bescheinigt US-Unternehmen damit, unter bestimmten Voraussetzungen ein der DSGVO entsprechendes Datenschutzniveau erreichen zu können – unter Aufsicht der FTC.

„Sorgfältig prüfen“

Alle großen US-Internetkonzerne gehören zu den Nutznießern der Vereinbarung, die der dritte Versuch einer rechtssicheren Datentransfergrundlage ist. Das DPF galt auch zuvor als auf wackeligen rechtlichen Füßen stehend, nun aber sind die Probleme noch größer.

„Der EDSA ersucht die Europäische Kommission, sorgfältig zu prüfen, ob diese Entwicklung Auswirkungen auf die Funktionsweise des Durchführungsbeschlusses EU 2023/1795 der Kommission hat und würde entsprechende Maßnahmen begrüßen“, heißt es in dem Brief. Welche das – mit Ausnahme eines Informationsaustausches – genau sein sollen, dazu schwieg sich das Gremium der Datenschutzbeauftragten der EU aus.

(vbr)

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