Вход на сайт

Просмотр новости

Найдите то, что Вас интересует

1&1: Gericht kippt Drossel-Klausel in Unlimited-Tarifen

Дата публикации: 03-08-2026 12:54:00

Bei „unüblichem Verbrauchsverhalten“ wollte 1&1 Unlimited-Tarife drosseln oder kündigen. Das OLG Koblenz erklärt die Klausel für unzulässig.

Основное содержимое страницы с новостью.

Der Anbieter 1&1 darf seine Unlimited-Tarife nicht kündigen oder drosseln, wenn er bei Nutzern ein „unübliches Verbrauchsverhalten“ feststellt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW entschieden. Eine entsprechende Klausel sei intransparent und unzulässig, erklärte das Gericht laut den Verbraucherschützern. Laut 1&1 wurde die beanstandete Klausel bereits im Frühjahr 2025 angepasst, doch das Urteil könnte trotzdem Signalwirkung haben.

1&1 hatte sich zuvor in den Geschäftsbedingungen das Recht eingeräumt, die Datenübertragung in unlimitierten Mobilfunktarifen bei „unüblichem Verbrauchsverhalten“ zu drosseln. Nach einem Hinweis an den Kunden und einem erneuten Überschreiten sollte zudem eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Wann genau ein derartiges Verhalten vorliegt, blieb in den Vertragsbedingungen allerdings offen. Das Oberlandesgericht Koblenz sah darin einen Verstoß gegen das Transparenzgebot und erklärte die Klauseln für unzulässig, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Das Urteil ist am Donnerstag ergangen (Az. 2 UKl 4/25), eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

Klauseln müssen „klar und verständlich“ sein

„Wer einen Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen anbietet, muss klar und verständlich regeln, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen möglich sind“, sagt Erol Burak Tergek von der Verbraucherzentrale NRW. Unbestimmte Formulierungen wie „unübliches Verbrauchsverhalten“ genügten diesen Anforderungen nicht.

„Unser Anspruch ist es, unseren Kundinnen und Kunden leistungsstarke Unlimited-Tarife zu fairen und transparenten Bedingungen anzubieten“, teilte 1&1 heise online mit. „Die nun vom Oberlandesgericht Koblenz beanstandete Klausel haben wir bereits im Frühjahr 2025 angepasst. Sie ist seitdem nicht mehr Bestandteil unserer aktuellen Vertragsbedingungen und wird nicht mehr verwendet.“

Zweite Niederlage in Koblenz

Für 1&1 ist es die zweite Gerichtsniederlage in Koblenz in diesem Jahr. Bereits Ende Januar erklärte dasselbe Gericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands sieben AGB-Klauseln des Anbieters für unwirksam. Dazu gehörten die automatische Verlängerung von Mobilfunkverträgen um zwölf Monate und ein Verbot, die SIM-Karte in ein fremdes Modem zu stecken.

Auch andere Anbieter geraten mit ihren Mobilfunk-Flatrates unter Druck. Das Oberlandesgericht Bamberg untersagte Telefónica vor wenigen Wochen eine Klausel, die dem Unternehmen in zwei Unlimited-Tarifen eine einseitige Kündigung erlauben sollte.

Update 04.08.2026, 16:22 Uhr

1&1 teilte mit, dass die beanstandete Klausel bereits Anfang 2025 angepasst wurde. Die Meldung wurde angepasst.

1

(dahe)

Схожие новости

#Наименование новостиТональностьИнформативностьДата публикации
1Urteil: Mobilfunkanbieter dürfen Verträge nicht einseitig vorzeitig kündigen0510-07-2026
2Drosselung für „Vielsurfer“: OVG NRW bestätigt vorerst die Beschränkung von Mobilfunk-Flatrates0525-06-2026
3Unwirksame Preisanpassungsklausel: Welche Rechte haben Streaming-Nutzer?0511-05-2026
4Dienstag: EchoStar-Tochter beantragt Insolvenz. EU-Datenschützer wollen Klärung040.4304-08-2026
5Суд запретил "Яндексу" и Google отображать "Умное голосование" в поисковых системах0005-09-2021
6Суд отказал «Русскому тендеру» в иске против дагестанского УФАС010.3506-08-2026
7Суд отказался запретить продажу смартфонов Samsung с сервисом Samsung Pay0031-01-2022
8Суд по жалобе на оборотный штраф Meta Platforms прервали из-за сообщения о минировании0015-02-2022
9В РФ запретили списывать деньги за онлайн-подписки с отвязанных клиентом карт0015-10-2025

Классификация: Экономика. Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 9. Тональность: 0. Информативность: 29.94. Источник: www.heise.de.