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Ständemehr für die EU-Verträge: Konkreter Vorschlag liegt auf dem Tisch

Дата публикации: 30-06-2026 15:42:37

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats bleibt dabei: Um die EU-Verträge abzuschliessen, muss die Verfassung geändert werden. Doch auch das Referendum sui generis bleibt eine Option.

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Ständemehr für die EU-Verträge: Konkreter Vorschlag liegt auf dem Tisch

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats bleibt dabei: Um die EU-Verträge abzuschliessen, muss die Verfassung geändert werden. Doch auch das Referendum sui generis bleibt eine Option.

Für die knappe Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Ständerates, im Bild die Präsidentin Heidi Z’graggen (Uri, Mitte), braucht es für die EU-Verträge das Ständemehr.

Für die knappe Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Ständerates, im Bild die Präsidentin Heidi Z’graggen (Uri, Mitte), braucht es für die EU-Verträge das Ständemehr.

Keystone

Die ständerätlichen Staatspolitiker haben ihre Haltung in Sachen Ständemehr bekräftigt: Die Bundesverfassung muss geändert werden, damit die Schweiz die neuen EU-Verträge abschliessen kann. Das bedeutet, dass es für die Abstimmung das Volks- und das Ständemehr braucht. Am Dienstag hat die Staatspolitische Kommission (SPK-S) eine entsprechende Vorlage mit 7 zu 6 Stimmen angenommen.

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Konkret geht es um den Zuwanderungsartikel, der seit 2014 in der Verfassung steht. Er untersagt den Abschluss von neuen Verträgen, die gegen die eigenständige Steuerung der Zuwanderung verstossen. Mit den EU-Verträgen würde sich die Schweiz zur teilweisen Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie verpflichten und damit die Zuwanderung in die Schweiz erweitern sowie ein Daueraufenthaltsrecht einführen. Dieser Ausbau der Personenfreizügigkeit ist nach Ansicht der SPK-S nicht vereinbar mit dem Zuwanderungsartikel.

Zuwarten bei der Schubert-Praxis

Die Kommission schlägt deshalb eine neue Übergangsbestimmung in der Verfassung vor, die den Bundesrat ausdrücklich beauftragt, die Abkommen zu ratifizieren. Damit werde klargestellt, dass der Zuwanderungsartikel bei der Personenfreizügigkeit nicht zur Anwendung komme. Zweifel an deren Verfassungsmässigkeit würden ausgeräumt.

Das Thema der Schubert-Praxis wird dagegen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Ursprünglich wollte die SPK-S die nun gutgeheissene Übergangsbestimmung mit einem Passus ergänzen, wonach das Bundesgericht bei einem Konflikt zwischen den EU-Abkommen und neuem Gesetzesrecht Letzterem den Vorzug geben muss (Schubert-Praxis). Die Idee dahinter ist, dass das Parlament den politischen Spielraum haben soll, ausnahmsweise von den EU-Verträgen abzuweichen, etwa bei der Zuwanderung. Das Bundesgericht soll sich künftig an einen solchen Entscheid des Gesetzgebers halten müssen – was eine Änderung seiner jüngeren Rechtsprechung bedingen würde.

Die Ausgestaltung der Schubert-Praxis, die heute nirgends kodifiziert ist, dürfte aber einigermassen anspruchsvoll sein. Die SPK-S will nun zuerst eine Vernehmlassung durchführen und allenfalls später eine konkrete Vorlage verabschieden. Interessant wird sein, wie sich das Bundesgericht zur Schubert-Praxis äussert: Vielleicht wird es die Gelegenheit nutzen und Klarheit schaffen, wie es bei einem Konflikt zwischen Schweizer Recht und EU-Vertrag künftig vorgehen will.

Der Ständerat wird in der Herbstsession über die Vorlage seiner Staatspolitischen Kommission beraten, gleichzeitig mit dem EU-Vertragspaket. Nimmt er die Verfassungsänderung an, ist als Nächstes der Nationalrat am Zug. Dort dürfte es schwierig werden. Das europafreundliche Lager ist fest entschlossen, die EU-Verträge nicht dem Ständemehr zu unterstellen. Das zeigte sich in den letzten Wochen, als vom Nationalrat aus mit undurchsichtigen Manövern versucht wurde, eine seriöse Debatte über das Ständemehr zu verhindern.

Abstimmungsmodus wichtiger als Vertragsinhalt

Bleibt die Frage des Referendums sui generis. Zahlreiche Stimmen fordern, dass das Parlament die EU-Verträge aufgrund ihrer staatspolitischen Bedeutung freiwillig dem doppelten Mehr von Volk und Ständen unterstellen solle – wie es das beim EWR 1992 getan hat (damals zusätzlich mit Verfassungsänderungen verknüpft). Die SPK-S will sich diese Option offenhalten. Sollte der Ständerat den Weg über die Verfassungsänderung ablehnen, will sie das Referendum sui generis beantragen. Der Entscheid fiel mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Bevor die Vorlage ins Plenum kommt, kann sich der Bundesrat dazu äussern. Er hat sich bereits letztes Jahr auch aus politisch-taktischen Gründen gegen das Ständemehr ausgesprochen. Durch seine frühe Positionierung hat er wesentlich dazu beigetragen, dass seither mehr über den Abstimmungsmodus als über den Inhalt der Verträge geredet wird.

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