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Berliner Gericht kippt Lieferando Trinkgeld-Klausel

Дата публикации: 04-09-2026 10:36:00

Bestellung storniert, Trinkgeld weg? Damit könnte bei Lieferando jetzt Schluss sein. Ein Gericht erklärt die entsprechende Klausel für unwirksam.

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Trinkgeld für den Fahrer – doch die Bestellung platzt. Bisher hat Lieferando das Geld an seine Fahrer und Partnerbetriebe weitergegeben. Das Kammergericht Berlin hat dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben.

Das Kammergericht Berlin hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die yd. Yourdelivery GmbH, die hinter Lieferando steht, statt gegeben. Konkret ging es um eine Regelung, nach der ein einmal bestätigtes Trinkgeld nicht mehr erstattet oder zurückgegeben werden konnte.

Wörtlich hieß es in der beanstandeten Klausel: „Wenn der Kunde eine Bestätigung über die Platzierung des Trinkgelds erhalten hat, kann das Trinkgeld nicht mehr erstattet oder zurückgegeben werden.“

Kunden sollen Geld zurückbekommen

Nach Auffassung des Kammergerichts konnte die Regel so verstanden werden, dass eine Rückerstattung des Trinkgeldes grundsätzlich ausgeschlossen ist – auch dann, wenn das Restaurant die Bestellung storniert.

Kunden haben laut vzbv jedoch ein großes Interesse daran, bei einer Stornierung nicht nur den Kaufpreis, sondern auch das für den Fahrer vorgesehene Trinkgeld zurückzuerhalten. Susanne Einsiedler, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv, sagte auf der Website des Verbands:

„Wird die Lieferung durch den Lieferdienst storniert, wäre es unfair und nicht zu rechtfertigen, das Trinkgeld trotzdem einzubehalten.“ 

Urteil des Gerichts

Das Gericht stufte die umstrittene Regelung als „einseitige Vertragsgestaltung“ ein. Das Unternehmen setzte damit eigene Interessen zulasten der Kunden durch. Das Urteil verpflichtet Lieferando allerdings nicht dazu, bereits in der Vergangenheit einbehaltene Trinkgelder zurückzuzahlen.

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Für Kunden bedeutet das: Wer in der Vergangenheit bei einer stornierten Bestellung sein Trinkgeld nicht zurückerhalten hat, bekommt das Geld nicht allein aufgrund des Urteils zurück.

Lieferando hat Praxis bereits geändert

Lieferando erklärt auf Anfrage von FOCUS online, dass die beanstandete Klausel inzwischen nicht mehr Bestandteil der Geschäftsbedingungen ist. Bei Stornierungen werde Kunden das Trinkgeld bereits seit März 2026 automatisch erstattet. Ein Lieferando-Sprecher empfiehlt Kunden, sich für Erstattungen aus anderen Gründen an den Kundenservice zu wenden.

Auf die Frage nach dem aktuellen Urteil erklärte Lieferando zudem:

„Das Gericht sieht eine Erstattung ab Inkrafttreten des Urteils vor. Wir erstatten es bereits seit März 2026.“

Alternativ bietet Lieferando die Möglichkeit, das Trinkgeld noch bis zu 14 Tage nach der Bestellung über die App zu senden.

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