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Rente mit 63 vor dem Aus: Jetzt deutet Warken Kompromiss an

Дата публикации: 28-08-2026 17:33:00

Nina Warken stellt bei der Abschaffung der Rente mit 63 Übergangs- und Härtefallregeln in Aussicht. Das könnte rentennahe Jahrgänge schützen.

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Die Bundesregierung will die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren abschaffen. Kanzleramtsministerin Nina Warken kündigt nun eine Übergangszeit und Härtefallregelungen an.

Das Aus der sogenannten „Rente mit 63“ ist innerhalb der schwarz-roten Koalition gesetzt: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hält daran fest. Offen ist aber, wie der Übergang gestaltet wird und welche Menschen geschützt werden.

Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) hat nun Kompromisslinien beschrieben:

„Das Aus der Rente mit 63 kann nicht ab dem ersten Tag kommen“, sagte sie am Donnerstag den Sendern RTL und ntv.

Es werde eine Übergangsphase geben.

Zudem seien Härtefallregelungen für besondere Lebensläufe denkbar. Als Beispiele nannte Warken Menschen, die eine spezielle Art von Beruf ausgeübt oder Beeinträchtigungen hätten. Die Koalition werde sich diese Fälle genau anschauen und anschließend entsprechende Regelungen treffen, sagte sie.

Merz will Abschaffung – Parlament hält Änderungen offen

Am grundsätzlichen Ziel ändert das zunächst nichts. Merz hatte am Mittwoch nach der Kabinettsklausur klargemacht, dass er die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren abschaffen will – trotz des Widerstands aus Teilen der Union.

Auch die Spitzen der Koalitionsfraktionen stellen das Ende der Regelung nicht infrage. Gleichzeitig machen sie deutlich, dass im weiteren parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Rentenkonzept möglich sind. So bemühte Unionsfraktionschef Thorsten Frei vor der Klausurtagung von Union und SPD in Münster das politische Bonmot: Kein Gesetz gehe so aus dem Bundestag, wie es hineinkomme. Zugleich warnte er davor, einzelne Bestandteile der Rentenreform herauszugreifen. Die Vorschläge der Rentenkommission stünden in einer Wechselbeziehung.

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Besonders kompliziert könne das hinsichtlich der Altersteilzeit werden: Vereinbarungen können sich über mehrere Jahre erstrecken und bis zum geplanten Renteneintritt laufen. Eine abrupte Änderung könnte deshalb Beschäftigte treffen, die ihre Arbeitszeit und ihren Ruhestand noch nach den heute geltenden Regeln geplant haben.

Was ist die „Rente mit 63“ heute überhaupt?

Der Begriff ist inzwischen irreführend. Die Rente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren einen abschlagsfreien Ruhestand vor der regulären Altersgrenze.

Mit 63 Jahren können die jüngeren Jahrgänge allerdings längst nicht mehr abschlagsfrei in Rente gehen. Für die ab 1964 Geborenen liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Die Bezeichnung „Rente mit 63“ geht auf die ursprüngliche Regelung zurück, die 2014 eingeführt wurde.

Für wen könnte es Ausnahmen geben?

Warken deutet an, dass es auch Ausnahmen für bestimmte Gruppen geprüft werden könnten. Genannt hat sie Menschen mit besonderen beruflichen Belastungen oder Beeinträchtigungen. Auch aus den Reihen der Koalition gibt es Forderungen, diejenigen besonders zu berücksichtigen, die aufgrund ihrer Tätigkeit oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht länger arbeiten können. Welche Voraussetzungen dafür gelten könnten, ist noch völlig offen.

Auch die Rentenkommission sieht besondere Regelungen für Menschen in rentennahen Jahrgängen vor, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem langjährig ausgeübten Beruf arbeiten können. Für sie empfiehlt sie einen vereinfachten Zugang zu einer Rente.

Früher in Rente bleibt möglich

Das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren bedeutet außerdem nicht, dass ein früherer Renteneintritt generell abgeschafft wird.

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre gesammelt hat, kann weiterhin eine Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Dafür fallen allerdings dauerhafte Abschläge an.

Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente früher beginnt. Bei zwei Jahren vorgezogenem Rentenbeginn summiert sich das auf 7,2 Prozent.

Die Rentenkommission empfiehlt allerdings, die Altersgrenze für diese Rente zeitnah von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Danach soll sie parallel zur Regelaltersgrenze steigen.

Ostdeutsche Ministerpräsidenten kämpfen gegen das Aus

Der politische Widerstand gegen die Abschaffung ist damit nicht verschwunden. Die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Sven Schulze, Michael Kretschmer und Mario Voigt hatten sich gemeinsam gegen die Reform ausgesprochen. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und weitere SPD-Regierungschefs lehnen die Abschaffung ab.

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Классификация: Экономика. Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 10. Тональность: 0. Информативность: 12.45. Источник: rss.focus.de.