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In eigener Sache: Datenschutz, Benutzerdaten, Cookies, Werbung und Adblocker vs. Anti-Adblocker

Дата публикации: 07-09-2026 03:30:34

Ich muss mich heute aus gegebenen Anlass doch noch einmal zu diesem Thema äußern. Ja, ich habe Adblocker über viele Jahre ziemlich gelassen betrachtet, denn sie existieren und sie gehören inzwischen offenbar zum Internet wie Cookie-Banner, kaputte Druckertreiber sowie Menschen, die in Foren nach drei Seiten Diskussion erklären, sie hätten den Artikel ohnehin nicht gelesen. Wer auf seinem Rechner keine Werbung sehen möchte, soll sie ausblenden. Ich muss diese Entscheidung nicht mögen, aber ich kann sie akzeptieren.

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📖 Lesezeit: ca. 30 Minuten · 5.854 Wörter · 43.280 Zeichen

Inhaltsübersicht als Kurzfassung

Der Artikel erläutert Igor’sLABs Position zu Werbung, Datenschutz, Cookies, Benutzerdaten, Adblockern und der eigenen Anti-Adblocker-Lösung. Zentrale These ist, dass das Blockieren klar erkennbarer Werbung akzeptiert wird, pauschale Filterregeln jedoch dort eine Grenze überschreiten, wo sie Forumseinbindungen, Compliance-Funktionen, Logos, Copyright-Hinweise oder Mechanismen der Autorenvergütung beeinträchtigen.

Wichtigste Fakten
Thema Feststellung Einordnung
Werbung Selbst gehostet, geprüft und ohne programmatische Werbenetzwerke Keine personalisierten Werbeprofile und keine aggressiven Werbeformate
Externe Werbeskripte Keine fiesen Drittanbieter-Skripte und keine automatisch startenden Videos oder Audio-Werbung Der Lesefluss soll möglichst wenig beeinträchtigt werden
Redaktionelle Webseite Kein Benutzerlogin, keine Paywall und kein Premium-Konto zum Entfernen von Werbung Ein Konto wird nur dort verlangt, wo echte Interaktion erforderlich ist
Forum Technisch und bei der Anmeldung vom redaktionellen Angebot getrennt Die Einbindung unter Artikeln zeigt Diskussionen oder Auszüge, ohne eine dauerhafte Benutzersitzung zu erzwingen
Geizhals-Box First-Party umgesetzt; externe Verbindungen erfolgen erst nach einem bewussten Klick Preisvergleich und Verfügbarkeit werden als redaktioneller Zusatznutzen beschrieben
VG WORT Die Zählmarke dient der Erfassung der Textnutzung für die Autorenvergütung Sie wird ausdrücklich von Werbung und personalisiertem Marketing-Tracking unterschieden
Adblocker Das Blockieren von Werbung und Tracking wird grundsätzlich akzeptiert Kritisiert werden Filter, die darüber hinaus fremde Seitenelemente verändern
Anti-Adblocker Die eigene Lösung wird weder verteilt noch verkauft Sie soll dem Schutz der Seitenintegrität dienen und nicht aggressive Werbung unangreifbar machen
Einordnung

Der Konflikt wird nicht als grundsätzliche Auseinandersetzung mit uBlock Origin beschrieben. Das Programm selbst wird als legitimes Werkzeug eingeordnet, mit dem Nutzer Tracker, Malware, aggressive Werbung oder andere unerwünschte Inhalte blockieren können. Der eigentliche Kritikpunkt sind externe Filterlisten und deren Maintainer, wenn allgemeine Regeln nicht nur Werbeelemente, sondern auch andere Bestandteile der Webseite erfassen.

Nach Darstellung des Artikels unterscheiden sich Werbung, Affiliate-Links, Forum, Compliance-Funktionen, Geizhals-Integration und VG-WORT-Zählmarken technisch und funktional voneinander. Eine gemeinsame Behandlung als Tracking oder Werbung wird deshalb als mangelnde Trennschärfe bewertet. Ein Filter, der gezielt ein sichtbares Werbeelement ausblendet, entspricht dem erklärten Nutzerwunsch. Ein Filter, der anhand der Position oder technischer Merkmale einen ganzen Container entfernt, kann dagegen auch nichtkommerzielle Inhalte treffen.

Als problematisch werden insbesondere Regeln beschrieben, die sich an allgemeinen CSS-Merkmalen orientieren. Ein Selektor wie .herald-above-footer beschreibt zunächst eine Position oberhalb des Footers, aber nicht den Inhalt dieses Bereichs. Ebenso ist div:last-of-type lediglich eine strukturelle Beschreibung. Ein solcher Container kann Werbung, Autoreninformationen, einen Forumsblock, eine Quellenangabe oder eine Compliance-Funktion enthalten. Auch die Kombination a[target="_blank"]:has(img[src^="blob:"]) wird als technische Mustererkennung ohne zuverlässige inhaltliche Aussage kritisiert.

Der Artikel ordnet außerdem einen dokumentierten GitHub-Vorgang ein. In einem Issue-Formular werden mehrere Voraussetzungen für eine belastbare Filtermeldung abgefragt. Direkt darunter konnte jedoch auch die Aussage bestätigt werden, dass nicht alle vorherigen Angaben wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Aus dem vorliegenden Screenshot lasse sich nicht feststellen, welche Angabe betroffen war. Kritisiert wird daher nicht die technische Bereitstellung des Formulars durch GitHub, sondern dass ein solcher Bericht offenbar trotzdem als Grundlage für konkrete Eingriffe in die Webseite verwendet wurde.

StärkenDie Werbung wird selbst gehostet und vorab hinsichtlich Anbieter, Ziel, Gestaltung und Linkziel geprüft.Auf programmatische Werbung, personalisierte Werbeprofile, automatisch startende Videos, Audio-Werbung und bewegte Werbeformate wird nach Darstellung des Artikels verzichtet.Die redaktionelle Webseite benötigt keinen Benutzerlogin, keine Paywall und kein Premium-Konto.Forum und redaktionelles Angebot sind bewusst getrennt, sodass für das Lesen eines Artikels keine permanente Foren-Benutzersitzung erforderlich ist.Die Geizhals-Box verarbeitet Produktinformationen serverseitig und speichert benötigte Produktbilder sowie Shop-Logos lokal zwischen.Datenschutzeinstellungen können über den Footer-Link „Datenschutzeinstellungen“ und über das Hauptmenü erneut geöffnet und geändert werden.EinschränkungenAllgemeine Filterregeln können neben Werbung auch Foreneinbindungen, Compliance-Elemente, Firmenlogos, strukturelle Seitenbestandteile und Copyright-Hinweise ausblenden.Das Entfernen eines Containers anhand seiner Position erlaubt keine verlässliche Aussage darüber, ob dieser tatsächlich Werbung oder Tracking enthält.Wird die VG-WORT-Zählmarke blockiert, kann ein vollständig gelesener Artikel in der für die Autorenvergütung relevanten Nutzungserfassung teilweise oder vollständig unsichtbar bleiben.Die rechtliche Bewertung der Blockierung einer VG-WORT-Zählmarke wird ausdrücklich nicht pauschal vorgenommen und erfordert nach Darstellung des Artikels eine fachjuristische Prüfung.Die eigene Anti-Adblocker-Lösung kann nicht verhindern, dass sie bei einer Veröffentlichung gegen aggressive und unerwünschte Werbung missbraucht werden könnte.Die dokumentierte GitHub-Diskussion wird wegen des Tons und der pauschalen Bewertung von Igor’sLAB als „anti-user“ als ungeeignete Grundlage für eine sachliche technische Auseinandersetzung kritisiert.Fragen und AntwortenWird jeder Adblocker abgelehnt? Nein. Das Ausblenden von Werbung und das Blockieren von Tracking werden grundsätzlich als legitime Nutzerentscheidungen akzeptiert.Worin besteht der zentrale Kritikpunkt? Kritisiert werden Filter, die über klar identifizierte Werbeelemente hinaus ganze Bereiche anhand allgemeiner Klassen, Positionen oder anderer technischer Merkmale entfernen.Benötigt Igor’sLAB ein Benutzerkonto zum Lesen von Artikeln? Nein. Die redaktionelle Webseite verwendet keinen Benutzerlogin; eine Anmeldung ist nur für die Interaktion im getrennten Forum erforderlich.Ist die Geizhals-Box beim bloßen Anzeigen ein externes Tracking-System? Nach Darstellung des Artikels nein. Die Verarbeitung erfolgt als First-Party-Lösung; eine Verbindung zum Preisvergleich oder zu einem Anbieter erfolgt erst nach einem bewussten Klick.Warum wird die VG-WORT-Zählmarke nicht als Werbung eingeordnet? Sie dient der Erfassung der Nutzung veröffentlichter Texte als Grundlage für die Autorenvergütung und nicht der personalisierten Werbung oder dem Aufbau von Nutzerprofilen.

Automatisch aus dem Artikelinhalt als redaktionelle, sichtbare Inhaltsübersicht erzeugt.

Ich muss mich heute aus gegebenen Anlass doch noch einmal zu diesem Thema äußern. Ja, ich habe Adblocker über viele Jahre ziemlich gelassen betrachtet, denn sie existieren und sie gehören inzwischen offenbar zum Internet wie Cookie-Banner, kaputte Druckertreiber sowie Menschen, die in Foren nach drei Seiten Diskussion erklären, sie hätten den Artikel ohnehin nicht gelesen. Wer auf seinem Rechner keine Werbung sehen möchte, soll sie ausblenden. Ich muss diese Entscheidung nicht mögen, aber ich kann sie akzeptieren. Schließlich ist es der Browser des Lesers und ich habe nie ernsthaft den Ehrgeiz entwickelt, jemandem vorzuschreiben, was er auf seinem Bildschirm unbedingt sehen muss. So ist das Internet nun einmal.

Diese recht entspannte Haltung hat allerdings Grenzen und genau diese Grenzen sind in den auf GitHub dokumentierten Vorgängen rund um Igor’sLAB aus meiner Sicht überschritten worden. Denn irgendwann ging es dort nicht mehr nur darum, Werbung zu blockieren. Es wurden zunehmend Seitenelemente anhand allgemeiner Klassen, ihrer Position im Template oder anderer technischer Merkmale ausgeblendet, mit denen sich vielleicht im konkreten Moment ein bestimmtes Ziel treffen ließ, die aber keinerlei verlässliche Aussage darüber erlaubten, was dort eigentlich dargestellt wird. Das Ergebnis war vorhersehbar: Neben Werbung verschwanden oder wurden irgendwann auch Foreneinbindungen, Compliance-Elemente, Firmenlogos, strukturelle Bestandteile der Seite und sogar Hinweise mit Copyright- beziehungsweise urheberrechtlicher Relevanz beeinträchtigt. Oder es kamen ungefragt Dinge hinzu, die nicht auf meine Seite gehören.

Original + Photoshop (KI)

An diesem Punkt endet für mich die gemütliche Diskussion darüber, ob jemand ein Banner sehen möchte oder nicht. Denn wenn ein extern gepflegtes Filterset beginnt, meine Webseite nicht mehr nur von klar identifizierten Werbeelementen zu befreien, sondern nach eigenem Ermessen Teile meiner Gestaltung und meiner Inhalte entfernt, betrifft das nicht mehr allein mein Geschäftsmodell. Dann betrifft es meine redaktionelle und gestalterische Freiheit. Und genau dann werde ich, sagen wir einmal vorsichtig, auf meine gewohnt subtile Weise etwas weniger entspannt. Und ja, ich habe meine Seite ganz gut im Griff und programmieren kann ich, rein zufällig, ja auch noch. Seit nunmehr über drei Jahrzehnten. 

Werbung ist nicht automatisch Tracking und First-Party keine Tarnkappe

Man sollte die Diskussion natürlich trotzdem sauber führen. Sicher bleibt Werbung auch dann Werbung, wenn sie selbst gehostet wird. Und so bleibt ein Affiliate-Link ein Affiliate-Link, selbst wenn er von der eigenen Domain ausgeliefert wird. Der Hinweis auf First-Party allein wäre deshalb ein ziemlich schwaches Argument, um daraus irgendeine besondere moralische Reinheit abzuleiten. Nur darum geht es ja auch gar nicht. Entscheidend ist vielmehr, wie die Sache technisch und redaktionell umgesetzt wird. Auf Igor’sLAB gibt es mit Absicht keine programmatische Werbung, bei der externe Systeme in Millisekunden entscheiden, welcher Besucher aufgrund eines angenommenen Profils gerade welches Angebot eingeblendet bekommen soll. Es gibt auch keine fiesen Drittanbieter-Werbeskripte, die beim Aufruf einer Seite zunächst zahlreiche fremde Systeme kontaktieren. Es werden keine personalisierten Werbeprofile aufgebaut und es existiert somit auch kein Geschäftsmodell, bei dem der Leser selbst zum eigentlichen Handelsgut wird.

Die Anzeigen werden selbst gehostet und vorher geprüft. Dabei wird nicht nur kontrolliert, welcher Anbieter wirbt, sondern auch wofür, wohin ein Link führt und wie das Werbemittel gestaltet ist. Automatisch startende Videos, Audio-Werbung, bewegte Nervensägen, Skyscraper und andere Formate, die sich dem eigentlichen Artikel in den Weg stellen, haben dort nichts verloren. Werbung soll einen langen Text optisch strukturieren und den Lesefluss möglichst wenig beeinträchtigen. Dass sie nebenbei den Betrieb der Seite finanziert, ist schließlich kein Geheimnis. Wer jetzt trotzdem sagt, dass er sie nicht sehen möchte, soll sie meinetwegen manuell blockieren. Das war auch nie mein Problem. Aber mein Problem beginnt exakt dort, wo man aus einem „Ich möchte dieses Banner nicht sehen“ technisch irgendwann „Wir entfernen vorsichtshalber gleich mal den ganzen Bereich, in dem es stehen könnte“ macht. Das ist nämlich keine Präzision mehr, sondern digitales Unkrautvernichtungsmittel. Das wirkt beeindruckend großflächig, nur sollte man anschließend nicht erstaunt sein, wenn zwischen dem Löwenzahn auch noch die Rosen fehlen.

Warum pauschale Filter problematisch sind

Besonders absurd wird es bei der Einbindung des Forums. Igor’sLAB und das XenForo-Forum sind bewusst getrennte Systeme. Auf der eigentlichen redaktionellen Webseite gibt es keinen Benutzerlogin, weil dort schlicht keiner gebraucht wird. Ich betreibe bekannterweise auch keine Paywall, es gibt zudem keinen Premium-Account, mit dem man sich von Werbung freikaufen kann und ich sehe keinen vernünftigen Grund, einen Leser bereits deshalb mit einem Benutzerkonto zu verbinden, weil er einen Grafikkarten-Test oder einen Artikel über Wärmeleitpaste lesen möchte. Wer diskutieren möchte, geht einfach ins Forum. Erst dort erfolgt dann die Anmeldung und nur dort gibt es die eigentliche Benutzerinteraktion. Die Verbindung unterhalb eines Artikels soll lediglich zeigen, dass zu diesem Inhalt eine Diskussion existiert beziehungsweise Auszüge daraus darstellen. Genau diese Trennung ist aus Datenschutzsicht gewollt. WordPress muss nicht wissen, welcher Forennutzer gerade einen Artikel liest und der Artikel benötigt keine permanente Benutzersitzung, nur damit irgendwo ein Kommentarbereich existiert. Und das Widget informiert über neueste Posts, Nutzerzahlen und Forendetails. Wenn eine Filterregel eine solche Einbindung absichtlich entfernt, nur weil sie in einem bestimmten Widget, einer Sidebar oder einem Footer-nahen Container sitzt, verhindert deshalb weder Werbung noch Tracking. Er zerstört mit dieser pauschalen Streubombe einfach nur die Funktionalität. 

Das ist nicht der Schutz des Lesers vor einer problematischen Webseite, sondern der ungewollte Schutz des Lesers vor einem Teil einer seriösen Webseite.

Der Unterschied mag jetzt sprachlich vielleicht klein sein, technisch ist er aber ziemlich erheblich. Doch dazu gleich noch mehr.

Bei Compliance-Fragen wird es ernst

Ähnlich grotesk wird es, wenn Compliance-Bestandteile betroffen sind. Datenschutzfunktionen und Möglichkeiten, Einstellungen später erneut aufzurufen, existieren schließlich gerade deshalb, damit der Nutzer Kontrolle über seine Entscheidung behält. Wer solche Elemente aufgrund eines zu allgemein geratenen Selektors gleich mit ausblendet, produziert damit eine bemerkenswerte Situation: Ein Werkzeug, das mit Nutzerkontrolle argumentiert, entfernt ausgerechnet die Oberfläche, über die der Nutzer Kontrolle ausüben soll. Auch hier gilt natürlich, dass eine Webseite ihre Compliance unabhängig von Browser-Erweiterungen sauber umsetzen muss. Nur kann eine Filterliste nicht gleichzeitig für sich beanspruchen, im besonderen Interesse der Nutzer zu handeln und bekannte Fehlfilter gegen genau solche Funktionen einfach als belanglosen Nebeneffekt behandeln. Ein Kollateralschaden bleibt schließlich ein Schaden, auch wenn man ihm einen technisch klingenden Namen gibt. Deshalb habe ich auch bei den Compliance-Einstellungen das Konzept inzwischen konsequent in Richtung Datensparsamkeit und eigener Kontrolle weiterentwickelt. Statt eine umfangreiche Drittanbieter-Lösung darüber entscheiden zu lassen, welche Funktionen wann geladen werden dürfen, wird die Einwilligungslogik auf Igor’sLAB gezielt auf die tatsächlich benötigten Fälle zugeschnitten.

Für die normale Nutzung der Seite, die selbst gehostete Werbung und auch die Geizhals-Box ist keine zusätzliche Marketing- oder Werbetracking-Einwilligung notwendig, weil dabei vor einem bewussten externen Klick weder fremde Tracking-Dienste angesprochen noch Cookies, Besucherkennungen oder personalisierte Profile an Dritte übertragen werden. Externe Inhalte, bei denen tatsächlich eine Verbindung zu einem fremden Anbieter erforderlich ist, bleiben dagegen von der entsprechenden Freigabe abhängig. Gleichzeitig soll eine einmal getroffene Entscheidung keine Einbahnstraße sein. Im Banner wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Auswahl später jederzeit ändern lässt und über einen gut sichtbaren Link „Datenschutzeinstellungen“ im Footer kann der Einstellungsdialog erneut geöffnet werden, in den Datenschutzeinstellungen im Hauptmenü natürlich auch. Damit entsteht keine möglichst komplizierte Consent-Maschinerie, sondern genau das Gegenteil: Es wird nur dort gefragt, wo technisch tatsächlich etwas zu entscheiden ist, die Entscheidung bleibt jederzeit korrigierbar und die eigentliche Webseite funktioniert ansonsten so weit wie möglich vollständig als First-Party-Angebot. Gerade deshalb ist es besonders widersinnig, wenn externe Filterlisten ausgerechnet solche Compliance-Elemente pauschal ausblenden, denn sie entfernen damit nicht vermeintliches Tracking, sondern im Zweifel genau die Oberfläche, über die der Nutzer seine Datenschutzentscheidung selbst kontrollieren kann.

Meine Geizhals-Box zeigt den Konflikt noch viel deutlicher

Ein besonders gutes Beispiel dafür, wie stark die Begriffe Werbung, Affiliate, Tracking und redaktioneller Service inzwischen durcheinandergeworfen werden, ist das auf Igor’sLAB eingesetzte, von mir speziell programmierte Geizhals-Modul. Diese Box ist kein klassischer Werbeplatz, der unabhängig vom Artikel mit irgendeinem zufällig verfügbaren Inhalt gefüllt wird, sondern ein unmittelbar auf das jeweilige Produkt bezogenes Preisvergleichsangebot. Sie erscheint nur dort, wo ein entsprechender Zusammenhang existiert, beispielsweise bei einem Test, einer Produktseite oder einer dafür vorgesehenen Box auf der Startseite. Der Leser soll damit Preise, Varianten und Verfügbarkeit des gerade behandelten Produkts einordnen können, ohne den Namen zunächst kopieren und selbst eine Suche beginnen zu müssen. Technisch wurde dieses Modul inzwischen konsequent als First-Party-Lösung umgesetzt. Produktinformationen werden serverseitig verarbeitet, die benötigten Produktbilder und Shop-Logos werden lokal auf Igor’sLAB zwischengespeichert und der Browser des Lesers verbindet sich beim bloßen Anzeigen der Box weder direkt mit Geizhals noch mit Händlern, fremden Bild-CDNs oder Affiliate-Diensten. Dabei werden keine personenbezogenen Besucherprofile an diese Anbieter übertragen, keine externen Werbe-Cookies benötigt und keine Nutzerkennung zu Geizhals geschickt. Erst wenn jemand bewusst auf ein konkretes Angebot klickt, verlässt er Igor’sLAB und wechselt zum Preisvergleich beziehungsweise Anbieter.

Natürlich hat dieses Angebot auch einen wirtschaftlichen Aspekt. Wenn aus einem Klick später ein Kauf entsteht, kann Igor’sLAB in begrenztem Umfang daran beteiligt werden. Das ist transparent und ich sehe auch keinen vernünftigen Grund, so zu tun, als müsse man sich dafür schämen. Messgeräte, Testsysteme, Server, Datenbanken, Softwareentwicklung, Reisen und der tägliche Betrieb eines solchen Angebots bezahlen sich nicht dadurch, dass ich ihnen morgens freundlich zurede. Wesentlich wichtiger ist mir, dass diese wirtschaftliche Beziehung keinen Einfluss auf das Testergebnis hat. Die Box bestimmt nicht, was ich über ein Produkt schreibe und sie entscheidet nicht darüber, ob ein Gerät gut, schlecht oder irgendwo dazwischen abschneidet. Sie ergänzt einen vorhandenen redaktionellen Inhalt um eine für viele Leser praktische Information. Wer diese Box trotzdem ausblenden möchte, soll das gern tun, denn es ist seine ganz persönliche und freie Entscheidung. 

Aber auch hier verläuft für mich eine ziemlich klare Grenze. Eine Filterliste darf von mir aus die sichtbare Box ausblenden, wenn ihr Nutzer das ausdrücklich so möchte. Sie sollte deshalb aber nicht interne Links manipulieren, funktionale Bestandteile entfernen oder First-Party-Prozesse beschädigen, nur weil sie mit diesem Modul in Verbindung stehen. Interne Kontroll- und Statistikpfade, die keine Besucherprofile erzeugen und keine personenbezogenen Daten an Dritte übertragen, sind kein Freiwild für externe Filterlisten. Solche Informationen gehen diese schlicht nichts an. Und genau an dieser Stelle wird aus meiner Sicht eine wichtige Grenze überschritten. Dafür fehlt mir ehrlich gesagt sowohl die technische als auch die moralische Begründung.

VG WORT ist keine Werbung, sondern Teil der Autorenvergütung

Noch deutlicher wird die Problematik bei den Zählmarken der VG WORT, denn hier geht es weder um Werbung noch um Affiliate-Marketing und auch nicht um irgendeinen Versuch, Leserprofile anzulegen. Das METIS-System der VG WORT dient dazu, die Nutzung veröffentlichter Online-Texte zu erfassen und damit eine Grundlage für die Ausschüttung an Autoren und, je nach Konstellation, Verlage zu schaffen. Hinter dem etwas unscheinbaren Begriff „Zählpixel“ steckt also kein Werbenetzwerk, sondern ein Instrument der kollektiven Rechtewahrnehmung. Autoren können für ausreichend lange und hinreichend oft gelesene Texte eine Vergütung erhalten, wobei die Zugriffszahlen eine wesentliche Voraussetzung dafür sind, dass ein Beitrag überhaupt in die entsprechende Ausschüttung gelangt. Für jemanden, der jedes Jahr hunderte technisch aufwendige Artikel veröffentlicht, ist das keine dekorative Zusatzfunktion, sondern ein realer Bestandteil der Autorenvergütung. Man kann über die Höhe dieser Ausschüttungen diskutieren, man kann das System kompliziert finden, aber man sollte eine solche Zählmarke nicht mit einem Werbetracker verwechseln, nur weil technisch beim Laden einer Seite eine externe Ressource angesprochen wird.

Gerade bei freien Autoren und kleineren Verlagen hat das praktische Folgen. Die Vergütung der VG WORT ist nämlich keine Bezahlung dafür, dass irgendwo Werbung geklickt wurde, sondern Teil eines Systems, mit dem urheberrechtlich geschützte Werke beziehungsweise deren Nutzung vergütet werden. Die Einnahmen stammen nicht aus personalisierter Werbung für den jeweiligen Leser, sondern aus den von der Verwertungsgesellschaft wahrgenommenen Vergütungsansprüchen und werden nach deren Verteilungsregeln ausgeschüttet. Die Zählmarke beantwortet dabei im Wesentlichen die Frage, ob ein Text die für die Ausschüttung notwendigen Nutzungsvoraussetzungen erreicht. Wird sie technisch blockiert, kann ein real gelesener Artikel in dieser Statistik teilweise oder vollständig unsichtbar werden. Der Leser hat den Text dann vollständig konsumiert, beim für die Vergütung maßgeblichen Zählsystem kommt dieser Nutzungsvorgang jedoch nicht an. Das ist für den Autor keine theoretische Kleinigkeit, sondern kann am Ende ganz konkret Geld kosten. Gerade deshalb halte ich es für sachlich kaum vertretbar, wenn allgemeine Filterlisten eine VG-WORT-Zählmarke genauso behandeln wie einen Werbepixel oder einen klassischen Marketing-Tracker. Die Tatsache, dass eine Ressource gezählt wird, macht sie noch nicht zu Tracking im Sinne eines Nutzerprofils. Eine reine Reichweitenmessung zur Ermittlung einer urheberrechtlich beziehungsweise kollektivrechtlich organisierten Vergütung verfolgt einen völlig anderen Zweck als das Zusammenführen von Browserdaten, Kaufinteressen und Nutzerkennungen für personalisierte Werbung. Wer diese Unterschiede nicht mehr berücksichtigt, filtert nicht nach Funktion, sondern nach einem simplen Reizwort: Irgendetwas zählt, also muss es weg. Das ist technisch bequem, aber inhaltlich ausgesprochen grob.

Für Autoren entsteht dadurch ein bemerkenswerter Widerspruch. Der Nutzer liest einen vollständigen, urheberrechtlich geschützten Artikel, möglicherweise über zwanzig oder dreißig Minuten hinweg und ein extern gepflegter Filter verhindert gleichzeitig, dass genau diese Nutzung in dem vorgesehenen Vergütungssystem berücksichtigt werden kann. Der Inhalt bleibt vollständig verfügbar, die Leistung des Autors wird vollständig in Anspruch genommen, nur der Mechanismus, der einen kleinen Teil dieser Nutzung wirtschaftlich abbilden soll, wird entfernt.

Dass dies bei einzelnen Nutzern vorkommt, ist seit Jahren Realität und für sich genommen noch kein Grund für große juristische Geschütze. Wenn Filterlisten jedoch gezielt solche Zählmechanismen identifizieren und systematisch unterbinden, bekommt die Sache zumindest eine andere Qualität, weil damit bewusst in einen Mechanismus eingegriffen wird, der unmittelbar mit der Vergütung urheberrechtlich geschützter Leistungen zusammenhängt. Juristisch sollte man auch hier nicht vorschnell behaupten, das Blockieren einer VG-WORT-Zählmarke sei automatisch rechtswidrig. Einen solch pauschalen Schluss kann man auch nicht vorschnell ziehen. Ein Nutzer darf auf seinem eigenen Endgerät grundsätzlich weitreichend bestimmen, welche Ressourcen sein Browser lädt und aus der Nichtausführung einer bestimmten Ressource folgt nicht automatisch eine Verletzung des Urheberrechts. Auch eine Filterliste, die eine solche Anfrage verhindert, verwirklicht deshalb nicht schon allein durch ihre Existenz einen klaren urheberrechtlichen Tatbestand. 

Ob daraus im konkreten Fall Ansprüche entstehen könnten, etwa aus Urheberrecht, Deliktsrecht oder dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, ist keine Frage, die man seriös mit einem Satz beantworten sollte. Dafür wäre eine fachjuristische Prüfung erforderlich, die ich mir nicht anmaße. Gerade deshalb wäre ich allerdings auch an Stelle eines Filterlisten-Projekts sehr vorsichtig damit, solche Systeme ohne funktionale Differenzierung pauschal auf eine Stufe mit Advertising-Tracking zu stellen. Hinzu kommt noch ein grundsätzlicher Aspekt: Die VG WORT existiert gerade deshalb, weil individuelle Autoren gegenüber Millionen einzelner Nutzungen ihrer Werke ihre Vergütungsansprüche praktisch nicht selbst durchsetzen können. Die Verwertungsgesellschaft bündelt diese Rechte und verteilt Einnahmen nach festgelegten Verfahren. Wenn ein technisches Werkzeug nun systematisch ausgerechnet die Messgrundlage dieses Verfahrens unterbindet, sollte man zumindest erklären können, welches konkrete Schutzinteresse damit verfolgt wird. „Da wird etwas gezählt“ reicht mir dafür nicht. Wenn keine personalisierte Werbung ausgeliefert, kein individuelles Interessenprofil erstellt und kein Leser über verschiedene Webseiten hinweg für Marketingzwecke verfolgt wird, fehlt der klassische Grund, aus dem ein Content-Blocker überhaupt gegen Tracking vorgeht.

Bei Igor’sLAB kommt noch hinzu, dass die VG-WORT-Zählmarken bewusst von den Werbe- und Affiliate-Systemen getrennt behandelt werden. Werbung, Geizhals, Forum, Compliance und Autorenvergütung erfüllen völlig unterschiedliche Aufgaben und sind technisch auch nicht dasselbe System. Wer sie trotzdem mit zunehmend allgemeinen Regeln gemeinsam wegfiltert, beweist damit weniger die Gefährlichkeit der Webseite als vielmehr die mangelnde Trennschärfe des Filters. Generell bekommen alle Autoren, im Gegensatz zu vielen anderen Redaktionen, ihre Vergütung direkt von VG-Wort unter ihrer eigenen Karteikartennummer, die Seite ist nur das Medium und Nutzer, nicht der Urheber. Und genau hier verläuft für mich erneut die Grenze. Wer meine Werbung nicht sehen möchte, kann sie blockieren. Wer eine Geizhals-Box nicht möchte, kann auch die ausblenden. Aber eine Zählmarke zu unterdrücken, die dazu dient, die Nutzung der journalistischen Arbeit für eine gesetzlich und kollektiv organisierte Autorenvergütung zu erfassen, ist etwas fundamental anderes als das Entfernen eines Banners. Man darf das technisch tun, geschenkt. Nur sollte man anschließend nicht so tun, als hätte man damit den Leser vor Werbung geschützt, denn man hat in diesem Moment vor allem dafür gesorgt, dass der Autor für einen tatsächlich gelesenen Text möglicherweise nicht vollständig gezählt wird. Und spätestens dort lohnt sich die Frage, wer eigentlich gerade vor wem geschützt werden muss.

Eine CSS-Klasse ist keine inhaltliche Bewertung

Der technische Kern des Problems steckt in der Art einiger Filter. Eine Klasse, die einen Bereich über dem Footer kennzeichnet, sagt nichts darüber aus, was sich dort befindet. Ein div, nur weil es als letztes in einem Artikelcontainer steht, ist nicht automatisch Werbung. Ein Link wird auch nicht deshalb zu Tracking, weil er sich in einem bestimmten Element befindet oder ein Bild auf eine bestimmte technische Weise geladen wird. Wer solche Merkmale trotzdem als Stellvertreter für eine bestimmte inhaltliche Bedeutung verwendet, baut Filter auf Vermutungen. Das kann kurzfristig funktionieren. Nur verändert sich eine lebende Webseite. Plugins werden aktualisiert, Bereiche verschoben, neue Funktionen ergänzt und alte entfernt. Ein Selektor, der heute zufällig Werbung trifft, kann morgen einen Datenschutzhinweis, das Forum oder etwas völlig anderes treffen. Das ist weder ungewöhnlich noch überraschend.

Überraschend ist vielmehr, wenn ein Filterlisten-Projekt darauf nicht mit größerer Präzision reagiert, sondern die Weiterentwicklung der Webseite irgendwann selbst als Problem betrachtet. Meine Webseite ist nämlich kein statisches Testobjekt für fremde CSS-Regeln, denn sie verändert sich. Und so ganz unter uns: Sie darf und soll das auch.

Ein Selektor wie .herald-above-footer beschreibt zunächst einmal eine Position oder Funktion innerhalb eines Themes. Er sagt aber nicht: „Das ist eine Anzeige.“ Er sagt erst recht auch nicht: „Dieses Element verfolgt Nutzer.“ Nein, er sagt lediglich ungefähr: „Das steht oberhalb des Footers.“ Wer einen solchen Container pauschal ausblendet, verlässt den semantischen Bereich eines Werbefilters und zeigt mangelndes technisches Verständnis. Das Gleiche gilt übrigens auch für Konstruktionen wie div:last-of-type. Der letzte div eines Artikelcontainers kann Werbung enthalten. Er kann aber genauso eine Autoreninformation, den gerade erwähnten Zählpixel, einen Forumsblock, eine Quellenangabe, eine Compliance-Funktion oder irgendein zukünftig dort eingefügtes redaktionelles Element enthalten. Der stupide Filter kennt diesen Unterschied logischerweise gar nicht, denn er ist dumm wie Stulle und blind wie ein Maulwurf.

Noch fragwürdiger wird eine Regel wie: a[target="_blank"]:has(img[src^="blob:"]). Nur mal so am Rande als nett gemeinte Nachhilfe: Ein blob:-Bild ist kein Werbemerkmal und ein target="_blank" ist ebenfalls nicht. Man kombiniert also zwei technische Eigenschaften, aus denen anschließend auf einen unerwünschten kommerziellen Inhalt geschlossen wird. Das kann kurzfristig funktionieren. Als Filterstrategie ist es trotzdem fragil und zudem schlichtweg dumm. Es ist simple Mustererkennung ohne semantisches Verständnis und jeglichen Sachverstand. Doch wer denkt, das war schon alles, der irrt sich, denn nicht nur nachts sind alle Katzen grau, sondern auch schon mal eine ganze Webseite.

Ich habe mir die neue Regel angeschaut, die am Wochenende mein Layout komplett zerlegt hat und je länger ich draufschaue, desto mehr wundere ich mich, dass so etwas überhaupt live gegangen ist. Der Übeltäter war übrigens eine einzige Zeile aus der “quick-fixes”-Filterliste, die es aber in sich hatte. Schauen wir doch mal gemeinsam drauf:

quick-fixes: /^https:\/\/www\.igorslab\.de\/[a-z0-9]+\/[\/a-zA-Z0-9_-]+$/$image,1p,match-case,domain=igorslab.de,redirect=32x32.png

Die Regel greift auf First-Party-Bilder auf meiner Domain, deren URL einem bestimmten Pfad-Muster entspricht, und ersetzt sie per redirect=32×32.png durch ein generisches 32×32-Pixel-Platzhalterbild. Die Grundidee kenne ich: Statt ein Bild komplett zu blocken und damit ein hässliches “Bild fehlt”-Icon oder Layout-Sprünge zu riskieren, schiebt man ihm ein unauffälliges Dummy-Bild unter. In der Theorie nett gedacht. nur hat offenbar niemand geprüft, was mein CSS mit einem Bild ohne explizite width/height-Attribute überhaupt anstellt. Bei mir wird die Bildbreite über die Content-Spalte auf 980 Pixel gesetzt, die Höhe folgt proportional. Das Platzhalterbild hat ein Seitenverhältnis von exakt 1:1 und liefert dem Browser keinerlei Anhaltspunkt, das im Zaum zu halten – also zieht er es brav auf die volle Spaltenbreite hoch. Aus einem 1-Kilobyte-Icon wird so ein 980×980 Pixel großes, komplett leeres Loch mitten in meiner Seite. 

Das ist für mich mehr als ein Schönheitsfehler, das ist ungetestetes Wildern in fremdem Layout im großen Stil. Eine derart pauschale Regex-Regel, die potenziell jeden Bildpfad auf meiner Domain trifft, ungeprüft und ohne Rücksicht auf responsives CSS live auszurollen, an Millionen Installationen gleichzeitig, ist grob fahrlässig. Dafür gibt es Preview- und Test-Mechanismen in den Filterlisten-Repos, die hier aber offensichtlich niemand bemüht hat. Wer eine Regel schreibt, die derart tief in fremde Seiten eingreift, trägt auch die Verantwortung, sie wenigstens einmal gegen ein echtes Layout laufen zu lassen, bevor er sie an die halbe Werbeblocker-Welt verteilt.

Copyright und Urheberhinweise sind kein akzeptabler Beifang

Spätestens wenn durch allgemeine Filterregeln Copyright-Vermerke, Urheberangaben oder andere Informationen zur Rechtewahrnehmung betroffen sind, sollte man sich meiner Meinung nach etwas genauer überlegen, wie weit man dieses Spiel treiben möchte. Ich behaupte ausdrücklich nicht, dass jede browserseitige kosmetische Ausblendung eines Copyright-Hinweises oder des Seitenlogos automatisch einen Urheberrechtsverstoß darstellt. Das wäre juristisch unseriös und eine solche konkrete Rechtsverletzung kann und darf ich auch nicht behaupten. Das deutsche Urheberrecht kennt allerdings sehr wohl das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und enthält auch Vorschriften zum Schutz von Informationen zur Rechtewahrnehmung. Ob ein bestimmter Filter im konkreten Einzelfall eine rechtlich relevante Grenze überschreitet, hängt von deutlich mehr Umständen ab als von der Tatsache, dass irgendein Text im Browser nicht sichtbar ist. Die viel einfachere Frage lautet deshalb: Warum muss ein Filter gegen Werbung überhaupt so gebaut sein, dass solche Informationen mit verschwinden können? Wenn eine Regel ein Werbeelement treffen soll und stattdessen auch Copyright, Logos oder andere nicht kommerzielle Inhalte ausblendet, dann haben wir zunächst einmal keinen Triumph des Content Blockings, sondern einen False Positive, also einen fiesen Fehler. Und so leid es mir tut: Manchmal darf man Dinge auch einfach beim Namen nennen.

Der Ton auf GitHub passt nicht zum selbstgesteckten Anspruch

Was mich an dem dokumentierten Verlauf einer Github-Diskussion allerdings mindestens genauso stört wie die technischen Eingriffe, ist die Art, wie die Diskussion dort geführt wurde. Der unten eingefügte Screenshot ist in jeder Hinsicht bemerkenswert, weil er die spätere Diskussion noch einmal in ein anderes Licht rückt. Im von uAssets vorgegebenen Issue-Formular muss der Melder zunächst eine ganze Reihe von Voraussetzungen bestätigen. Er erklärt unter anderem, die Richtlinie für gültige Filtermeldungen gelesen und verstanden zu haben, keine problematischen zusätzlichen Filterlisten oder eigenen Regeln zu verwenden, andere Erweiterungen ausgeschaltet zu haben, einen tatsächlichen uBlock-Ursprung des Problems geprüft zu haben und eine aktuelle Browser-Version einzusetzen. Das sind keine dekorativen Fragen, sondern sollen offensichtlich sicherstellen, dass ein Maintainer überhaupt eine belastbare Ausgangslage für seine weitere Arbeit erhält. Direkt darunter befindet sich jedoch die ebenfalls aktivierte Erklärung „I did not answer truthfully to ALL the above checkboxes.“ Mit anderen Worten: Der Melder bestätigt selbst ausdrücklich, dass mindestens eine der vorherigen Angaben nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurde. Welche das ist, lässt sich aus dem Screenshot nicht feststellen und genau darin steckt das Problem. Man weiß nach dieser Erklärung schlicht nicht mehr, auf welche der zuvor bestätigten Voraussetzungen man sich überhaupt verlassen kann.

Dass das Issue trotzdem eingereicht werden konnte, bedeutet übrigens nicht, dass „GitHub“ den Inhalt geprüft und für gültig erklärt hätte. GitHub stellt hier lediglich die technische Plattform und das vom jeweiligen Repository definierte Issue-Formular bereit. Eine Checkbox wird technisch zunächst als Checkbox behandelt. Wenn das Repository sie als auszufüllendes beziehungsweise anzukreuzendes Feld definiert hat, prüft die Plattform nicht, ob die Aussage hinter diesem Haken logisch mit den vorherigen Angaben kollidiert. GitHub kann schließlich nicht beurteilen, ob jemand tatsächlich alle Erweiterungen deaktiviert, seine Filterlisten überprüft oder eine Richtlinie verstanden hat. Die inhaltliche Validierung obliegt deshalb den Maintaineren des Projekts. Genau deshalb wird die Sache für uAssets beziehungsweise die dort Verantwortlichen interessant: Nicht dass das Formular eine solche Meldung technisch zulässt, ist der eigentliche Kritikpunkt, sondern dass ein sichtbar mit diesem Vorbehalt eingereichter Bericht anschließend offenbar trotzdem als Grundlage für konkrete Eingriffe in Igor’sLAB herangezogen wurde.

Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, welchen Zweck die umfangreiche Liste von „Prerequisites“ überhaupt erfüllen soll. Entweder sind diese Voraussetzungen notwendig, um eine valide Filtermeldung von einem nicht reproduzierbaren, durch eigene Regeln, Erweiterungen oder andere Faktoren verursachten Problem unterscheiden zu können, dann müsste ein Melder, der ausdrücklich erklärt, nicht alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben, zunächst zur Klärung aufgefordert werden. Oder diese Voraussetzungen sind für die weitere Bearbeitung gar nicht entscheidend, dann kann man sich die gesamte Zeremonie im Grunde sparen. Beides gleichzeitig funktioniert schlecht. Man kann nicht auf der einen Seite mit einer langen Checkliste einen hohen Anspruch an Reproduzierbarkeit, Sorgfalt und valide Fehlerberichte formulieren und auf der anderen Seite einen Bericht weiterverarbeiten, bei dem der Ersteller unmittelbar darunter selbst erklärt, dass diese Grundlage nicht vollständig wahrheitsgemäß ist.

Noch widersprüchlicher wird das im Zusammenhang mit dem später angeschlagenen Ton. Wenn von der meldenden Seite die eigene Erklärung vorliegt, dass nicht alle Voraussetzungen wahrheitsgemäß beantwortet wurden, wäre besondere Zurückhaltung bei weitreichenden Schlussfolgerungen angebracht gewesen. Stattdessen wurde, soweit im bisherigen Verlauf dokumentiert, nicht nur weiter gefiltert, sondern die Diskussion entwickelte sich bis hin zu einer pauschalen Bewertung von Igor’sLAB als „anti-user“. Gerade dann passt das Verhältnis zwischen dem Anspruch an andere und der eigenen Sorgfalt nicht mehr zusammen. Ein Repository kann zwanzig Voraussetzungen abfragen, den Nutzer bestätigen lassen, dass er Richtlinien gelesen, Störquellen ausgeschlossen und alles reproduziert hat, wenn unmittelbar anschließend die Aussage „Ich habe nicht alle vorstehenden Fragen wahrheitsgemäß beantwortet“ folgen darf und der Bericht trotzdem ohne Klärung als Arbeitsgrundlage dient, besitzen diese Voraussetzungen praktisch keinen belastbaren Aussagewert mehr.

Das kollidiert besonders mit einem Projekt, das für sich einen hohen Anspruch an Nutzerkontrolle und verlässliches Content Blocking reklamiert. Gerade Filterlisten benötigen Sorgfalt, weil eine einzige zu allgemein formulierte kosmetische Regel nicht nur das vermeintliche Ziel treffen kann, sondern völlig andere Inhalte. Was bei Igor’sLAB im weiteren Verlauf besonders deutlich wurde, denn irgendwann ging es nicht mehr allein um Anzeigen, sondern auch um Forumseinbindung, Compliance-Funktionen, Firmenlogos, Copyright-Verweise und andere strukturelle Bestandteile. Wer derart tief in die Darstellung einer fremden Seite eingreift, sollte an die Evidenz für seine Entscheidungen eher höhere als niedrigere Anforderungen stellen. Und vielleicht steckt darin sogar die schönste Ironie der ganzen Geschichte: Man fordert vom Webseitenbetreiber Transparenz, saubere technische Trennung und ein möglichst nutzerfreundliches Verhalten, während beim eigenen Issue bereits die erste Qualitätssicherung mit einem angehakten Satz endet, der sinngemäß sagt: Irgendetwas von dem, was ich gerade bestätigt habe, stimmt nicht. So kann man ein Formular natürlich auch benutzen.

Die später folgende sinngemäße Bewertung von Igor’sLAB als „anti-user“ und die Empfehlung, eine solche Seite eben nicht zu besuchen, sind keine technische Analyse, sondern eine rein persönliche Vorverurteilung. Man kann meine Seite hässlich finden (mich meinetwegen auch). Man kann die Werbung nicht mögen (und mich auch nicht). Man kann Affiliate-Links ablehnen und man kann gern auch der Meinung sein, dass meine Artikel viel zu lang sind. Letzteres würde mich nicht einmal besonders überraschen, aber so spielt das Leben. Aber wer als Maintainer Regeln pflegt, die konkret in eine fremde Webseite eingreifen, sollte zumindest verstehen, wie diese Webseite technisch aufgebaut ist, bevor er ihr Nutzerfeindlichkeit attestiert! Eine redaktionelle Seite ohne Loginzwang, mit bewusst vom Forum getrennter Authentifizierung, selbst gehosteter Werbung, ohne programmatische Werbenetzwerke und mit einer Affiliate-Einbindung, die mittlerweile bis zum bewussten Klick vollständig First-Party funktioniert, lässt sich schwer seriös beurteilen, wenn man genau diese Architektur offensichtlich nicht in die Betrachtung einbezieht.

Die technisch relevante Frage wäre gewesen, ob eine Filterregel zu weit greift, welche False Positives sie erzeugt und ob sie präziser formuliert werden kann. So ein dahingeworfenes „Dann besucht die Seite eben nicht“ beantwortet keine dieser Fragen. Damit ist für mich allerdings auch die Grundlage für eine ernsthafte Diskussion ziemlich dünn geworden. Nach dem gewählten Ton und der erkennbaren Vorverurteilung sehe ich derzeit keinen großen Sinn darin, auf GitHub über mein Seitenkonzept zu diskutieren oder jemanden davon überzeugen zu wollen, dass meine Architektur vielleicht doch ein klein wenig durchdachter ist, als es ein CSS-Selektor vermuten lässt. Kleines Geheimnis: Ich habe genügend anderes zu tun. Und etwas darf ich mit gutem Gewissen auch selbst einfordern: Respekt. Apropos Respekt, ich habe auf Github bewusst sachlich und mit Hilfe eines Tools auch rechtlich abgesichert, dann doch noch eine Stellungnahme zum Thema geschrieben und dabei auch exakt meine Sicht der Dinge geschildert, bevor ich jetzt den nächsten Umbau der Seite vornehme, denn der Glaube an die Vernunft sollte eigentlich nie sterben. Die Antwort war dann allerdings nicht das, was ich mir unter einer fairen Diskussion auf Augenhöhe vorstelle:

Und es gibt dann auf der anderen Seite die Leser, die meine Sicht auf die Werbung auch honorieren (Danke dafür!), auch das muss man mit erwähnen, denn es zeugt auch die Reife der Community:

ich wollte nur kurz Feedback zur Werbung auf Deiner Seite geben, auch bezugnehmend auf Deinen sehr guten Artikel zu dem Thema. Kurz gesagt: ich finde das sehr gut. Ich verwende mehrere Ad-Blocker parallel, um dem Wust Herr zu werden. Aber so wie Du das bei Dir machst (alle Werbungen schön auf einer Seite, Lesefluß nicht unterbrochen, statische Bilder) ist das richtig angenehm und gut. Wenn das alle so machen würden, bräuchten wir keine Blocker.

Also: Danke für diese sinnvolle Lösung!

Warum ich mich inzwischen technisch dagegen wehre

Bis vor kurzem habe ich Adblocker im Wesentlichen toleriert. Sie kosten Einnahmen, das ist richtig, aber ich habe das als Teil des Internets akzeptiert. Manche Leser blockieren Werbung, andere nicht und solange daraus kein Eingriff in andere Seitenbestandteile entstand, war das für mich kein Thema, für das ich meine Entwicklungszeit verschwenden wollte. Diese Haltung hat sich aber aus sehr handfesten Gründen mittlerweile ein wenig geändert. Nicht weil ich plötzlich jeden einzelnen Werbekontakt erzwingen möchte, sondern weil die Eingriffe irgendwann meine gestalterische und inhaltliche Freiheit betroffen haben. Wenn externe Filterlisten anfangen, Funktionen, Elemente und Informationen zu entfernen, die mit Werbung nichts zu tun haben, dann ist für mich der Punkt erreicht, an dem ich mein technisches Wissen nicht mehr ausschließlich dafür einsetze, Benchmarkprogramme, Analysewerkzeuge, Plugins, Messmethoden und Tutorials zu entwickeln. Dann nutze ich einen Teil dieses Wissens eben auch zum Selbstschutz.

Das ist ausdrücklich kein von mir provoziertes Hase-und-Igel-Rennen. Ich habe nämlich keinerlei Interesse daran, jeden Morgen aufzustehen und nachzusehen, welchen neuen Selektor irgendeine Filterliste in der Nacht erfunden hat, um anschließend den nächsten Gegenmechanismus zu bauen. Das wäre eine ziemlich traurige Ver(sch)wendung von Lebenszeit. Nein, es geht mir vielmehr darum, die Integrität meines eigenen Konzepts zu erhalten. Wenn ein Besucher sich dafür entscheidet, ein klar erkennbares Werbeelement auszublenden, ist das seine eigene, ganz persönliche Entscheidung und es wird auch weiterhin klaglos funktionieren. Aber wenn eine externe Liste darüber hinaus beginnt, andere Teile meiner Seite pauschal zu verändern, werde ich diese Teile schützen. Nicht aggressiv, nicht mit blinkenden Sperrseiten und auch nicht mit einem „Bitte deaktivieren Sie Ihren Adblocker, um weiterzulesen“-Fenster, das ungefähr so viel Charme besitzt wie eine Parkkralle. So etwas ist kindisch und wirkt unreif. Sondern es geschieht auf meine Art: Technisch. Unaufgeregt. Und möglichst so, dass der Leser davon gar nichts bemerkt, außer dass wichtige Dinge nicht mehr einfach so verschwinden.

Es geht dabei ausdrücklich nicht gegen uBlock als Projekt

Das ist mir wichtig, weil man den Konflikt sonst zu einfach auf einen Produktnamen reduziert. Ich führe keinen Kreuzzug gegen uBlock Origin. Das Programm ist ein Werkzeug und viele seiner Funktionen sind vollkommen legitim und sinnvoll. Ich habe auch nichts dagegen, wenn jemand damit Tracker, Malware, aggressive Werbung oder sonstige Dinge blockiert, die er nicht sehen oder laden möchte. Mein Problem ist somit nicht uBlock. Mein Problem entsteht dort, wo eine Filterliste oder ein Maintainer meint, meine Seite über das Blocking hinaus nach eigenen Vorstellungen verändern zu können. Und damit bestraft man letztlich auch die Leser, denn die überwältigende Mehrheit nutzt Igor’sLAB so, wie es vorgesehen ist, ohne dass ihnen dabei Benutzerprofile untergeschoben, Videos vor den Text geklebt oder irgendwelche blinkenden Werbe-Lotterien präsentiert werden. Diese Leser haben ebenfalls ein Interesse daran, dass ein Forum dort erscheint, wo es hingehört, Compliance-Funktionen verfügbar bleiben, Logos nicht zufällig verschwinden und redaktionelle oder urheberrechtliche Informationen nicht deshalb ausgeblendet werden, weil irgendein generischer Selektor gerade besonders praktisch erschien. 

Wenn also jemand meint, seine Filterliste müsse meine Seite vor mir selbst schützen, darf ich umgekehrt durchaus zu dem Schluss kommen, dass meine Seite gelegentlich vor dieser Filterliste geschützt werden muss.

Das ist dann keine Eskalation, nein, das ist Hausrecht in digitaler Form. Und daran werde ich festhalten, auch wenn es unnütz Lebenszeit kostet. Aber einen netten Nebeneffekt hat das Ganze allerdings auch, denn ich lerne dazu.

Zusammenfassung und Fazit

Genau darin steckt für mich auch der grundsätzliche Widerspruch. Content-Blocker begründen ihre Existenz zu Recht mit der Kontrolle des Nutzers über seinen eigenen Browser. Der Nutzer soll entscheiden können, was geladen wird und was nicht. Diesen Gedanken unterstütze ich sogar ausdrücklich. Nur muss diese Entscheidung tatsächlich beim Nutzer bleiben und sich nicht intransparent hinter Pauschallisten verstecken. Wenn ein Filterlisten-Maintainer über allgemeine Selektoren ganze Bereiche ausblendet, deren Inhalt der Nutzer nicht beanstandet hat, entscheidet nicht mehr der Nutzer. Das ist eine eigenartige Form von Nutzerautonomie.Das muss man so hart formulieren.

Ich gehöre übrigens selbst zu den Leuten, die auf vielen Webseiten sehr bewusst entscheiden, was sie sehen möchten und was nicht und nutze dafür sogar einen eigenen Adblocker, dessen Konzept allerdings grundlegend anders aufgebaut ist als das von uBlock. Gerade weil ich die Entwicklung des Netzes seit vielen Jahren beobachte, geht mir die zunehmende Verschmutzung durch aggressive Werbung, Clickbait, automatisch nachgeladene Anzeigenwüsten und Seiten, die zwischen zwei Absätzen gefühlt noch schnell drei Affiliate-Boxen und einen halben Marktplatz unterbringen müssen, mindestens genauso auf die Nerven wie vielen anderen Nutzern. Gegen genau solche Auswüchse wehre ich mich selbst, weshalb ich vor einiger Zeit auch einen ausführlicheren Artikel über Werbung, Adblocker und die dahinterliegenden Mechanismen geschrieben habe. Interessanterweise scheinen selbst große Webseitenbetreiber und Werbeanbieter daraus bislang kaum Kapital schlagen zu können, was ich in diesem Fall ausdrücklich begrüße. Meine inzwischen sehr wirksame eigene Anti-Adblocker-Lösung und das jetzt noch anstehendene Rollout einer Idee, die mir bei der mehr als 13-stündigen Zugfahrt nach Köln zur Gamescom kam, werde ich trotz allen Grolls weder an Dritte verteilen noch verkaufen, denn ich könnte dann nicht verhindern, dass sie irgendwann ausgerechnet dafür missbraucht wird, den üblichen Werbeschund praktisch unblockierbar durch den Browser-Orbit zu prügeln. So viel Fairness gegenüber den Entwicklern und Betreibern von Adblockern darf durchaus sein. Ich habe kein Interesse daran, ihnen ihre eigentliche Aufgabe unmöglich zu machen, denn viele der Probleme, gegen die sie ursprünglich angetreten sind, sehe ich ganz ähnlich, aber die Latte für meine eigene Webseite deutlich höher zu legen und den damit verbundenen Aufwand für Störer zu multiplizieren, ist mein gutes Recht.  Diese Fairness funktioniert für mich allerdings in beide Richtungen. Wenn mein bewusst zurückhaltendes, datensparsames und redaktionell kontrolliertes Konzept nicht einfach nur blockiert, sondern durch immer weiter gefasste Filter in seiner Funktion, Gestaltung oder Finanzierung beschädigt wird, werde ich mich natürlich dagegen verteidigen. Nicht, weil ich Werbung um jeden Preis durchsetzen möchte, sondern weil ich mir ebenso wie jeder Nutzer das Recht herausnehme, darüber zu bestimmen, wie meine eigene digitale Umgebung aussehen soll und zu dieser Umgebung gehört nun einmal auch Igor’sLAB. Ohne graue Flächen.

Und genau deshalb werde ich mich künftig immer dann wehren, wenn solche Übergriffigkeiten mein digitales Wohlbefinden beeinträchtigen. Ich habe meine Infrastruktur über Jahre bewusst so aufgebaut, wie sie heute funktioniert und ich werde nicht dabei zusehen, wie externe Listen daraus nach und nach eine Version zusammenfiltern, die deren Maintainer für angemessener halten. Noch einmal: Wer Werbung blockieren möchte, soll Werbung blockieren. Wer Tracking verhindern möchte, soll Tracking verhindern. Wer meine Seite nach eigenen Vorstellungen umgestalten möchte, darf sich dagegen gern eine eigene bauen. Denn so tolerant ich gegenüber Adblockern lange gewesen bin, bei einer Sache bin ich ausgesprochen altmodisch: Was auf Igor’sLAB Inhalt ist, entscheide immer noch ich, denn ich zahle ja auch dafür. Punkt.

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