Вход на сайт

Просмотр новости

Найдите то, что Вас интересует

Einkaufen im Supermarkt: Diese Rechte sollten Sie kennen

Дата публикации: 26-09-2026 06:00:00

Falscher Preis an der Kasse, zerbrochenes Glas im Gang oder ein alter Pfandbon in der Jackentasche: Die Verbraucherzentrale räumt mit den häufigsten Irrtümern beim Einkauf auf.

Основное содержимое страницы с новостью.

Wer nach dem Einkauf auf dem Kassenbon entdeckt, dass ein Produkt teurer war als am Regal ausge­zeichnet, hat schlechte Karten. Laut Verbrau­cher­zentrale gilt rechtlich der Preis, der an der Kasse aufgerufen wird, denn erst dort kommt der Kaufvertrag zustande. Die Auszeich­nung im Regal ist juristisch unver­bind­lich. Der Markt muss den niedrigeren Preis also nicht gewähren – Kulanz ist reine Frei­willig­keit.

Umgekehrt gilt aber auch: Niemand ist verpflichtet, die Ware zum höheren Preis zu kaufen. Wer beim Scannen aufmerksam auf das Kunden­display schaut und Unstim­migkeiten sofort anspricht, ist klar im Vorteil. Eine vorsätzlich falsche Preis­auszeich­nung ist eine Ordnungs­widrig­keit.

Bruch, Rückgabe und verdorbene Ware

supermarkt Bild mit KI erstellt Geht im Laden etwas zu Bruch, müssen Kunden dafür aufkommen – allerdings nur in Höhe des Einkaufs­preises des Händlers, nicht des Verkaufs­preises. Wer keine Schuld trägt, etwa weil Waren wacklig gestapelt waren, sollte sich wehren. Bei Kindern haften Eltern nur bei verletzter Aufsichts­pflicht; ab sieben Jahren können Kinder je nach Einsichts­fähig­keit selbst haften, ab 18 in vollem Umfang. Oft springt die private Haft­pflicht­versi­cherung ein.

Ein Umtausch­recht gibt es im stationären Handel nicht: Ein gesetz­liches Wider­rufs­recht besteht nur beim Onlinekauf. Rücknahmen erfolgen freiwillig – außer es gab eine Absprache oder einen entspre­chenden Aushang. Bei verdorbenen Lebens­mitteln besteht zwar ein Anspruch auf mangelfreie Ware, doch zu Hause wird der Nachweis schwierig. Den Kassenbon sollte man deshalb aufheben.

Pfandbon, Obst anfassen und "haus­halts­übliche Mengen"

Pfandbons sind nur in der Filiale einlösbar, in der sie ausgegeben wurden – dafür drei Jahre über das Ausgabejahr hinaus. Abwasch­bares Obst und Gemüse darf angefasst werden, Backwaren aus Hygie­negründen nicht. Naschen vor der Kasse ist rechtlich eigentlich tabu, viele Märkte tolerieren aber das Vorzeigen der leeren Verpackung.

"Haus­halts­übliche Menge" ist kein definierter Begriff, bedeutet aber keinesfalls nur ein Exemplar. Prospekt­ware muss in der Regel mindestens zwei Tage verfügbar sein – trotz des Zusatzes "solange der Vorrat reicht". Falsches Wechselgeld sollte sofort reklamiert werden. Im Zweifel hilft die Bitte um einen Kassensturz.

Auch interessant: Fremdes Geld auf PayPal-Konto: Wer jetzt falsch reagiert, zahlt doppelt.

Схожие новости

#Наименование новостиТональностьИнформативностьДата публикации
1Cyber-Experte warnt: Negative Google-Bewertungen können zur Rechtsfalle werden022.6804-09-2026
2Falsche Festgeld-Angebote bringen Anleger um ihr Erspartes017.7921-08-2026
3„Ganz ehrlich: Nein”: Supermarkt-Mitarbeiterin findet 4780 Euro Lohn pro Monat unfair016.0422-08-2026
4Neues EU-Label startet heute: Was sich beim Einkaufen ändert014.2227-09-2026
5Oktober bis Ostern: Jetzt Reifenwechsel einplanen013.1825-09-2026
6Vous mangez du chocolat noir pour ses bienfaits ? Voici le pourcentage de cacao à privilégier selon les experts06.2826-09-2026
7Help! How best to deal with my child’s endless asking?01015-09-2026
8WhatsApp: So kapern Betrüger Konten & zocken 600 Euro ab013.3825-09-2026
9‘It’s changed how we shop’: Two Belfast fashionistas on the secrets of buying second-hand bargains016.6714-09-2026

Классификация: Мнения. Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 9. Тональность: 0. Информативность: 8.86. Источник: www.teltarif.de.