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Ohne Auto von Stadt zu Stadt: NRW legt landesweites Radvorrangnetz mit 10.500 Kilometern fest

Дата публикации: 24-09-2026 07:07:56




Nordrhein-Westfalen hat erstmals ein landesweites Netz besonders wichtiger Radverbindungen definiert. Auf rund 10.500 Kilometern sollen Radwegprojekte künftig bei Planung und Förderung bevorzugt werden.



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Ohne Auto von Stadt zu Stadt NRW legt landesweites Radvorrangnetz mit 10.500 Kilometern fest

24.09.2026 · 09:07 Uhr

Ein Radfahrer steht auf einer Radspur an einer Kreuzung. (Symbol)

Ein Radfahrer steht auf einer Radspur an einer Kreuzung. (Symbol)

Foto: Oliver Berg/dpa/Oliver Berg

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen hat erstmals ein landesweites Netz besonders wichtiger Radverbindungen definiert. Auf rund 10.500 Kilometern sollen Radwegprojekte künftig bei Planung und Förderung bevorzugt werden.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) hat dem Verkehrsausschuss des Landtags Anfang September 2026 einen entsprechenden Bericht vorgelegt. Damit erfüllt die Landesregierung eine Vorgabe aus dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG), wonach binnen drei Jahren nach dessen Inkrafttreten am 1. Januar 2022 ein solches Netz auszuweisen war – also bis Januar 2025. Die Fertigstellung verzögerte sich damit um rund anderthalb Jahre.

Das Netz soll künftig als Priorisierungsinstrument dienen: Radwege, die auf einer seiner Strecken liegen, sollen bei Planung, kommunaler Förderung und der Verteilung von Investitionsmitteln bevorzugt behandelt werden. Liegt ein Projekt im Radvorrangnetz, verbessert es damit seine Chancen auf eine zügige Umsetzung.

Wie die 10.500 Kilometer entstanden sind

Grundlage war das Landesverkehrsmodell 2035 mit einer landesweiten Potenzialanalyse Radverkehr. Daraus entstand zunächst ein Landeskonzept mit rund 9000 Routenkilometern. Bei der Beteiligung der Kommunen im Jahr 2024 kamen rund 5500 Kilometer Alternativvorschläge hinzu, die nach fachlicher Prüfung teilweise übernommen wurden. So ergab sich die nun vorliegende Gesamtlänge von 10.500 Kilometern.

Das Netz gliedert sich in vier Kategorien nach Nutzungspotenzial: Radschnellverbindungen (RS1 bis RS7) machen mit 278 Kilometern etwa drei Prozent aus, Radvorrangrouten mit mehr als 2000 Radfahrenden pro Tag rund 13 Prozent (1402 Kilometer) und Radvorrangrouten mit geringerem Potenzial etwa 26 Prozent (2730 Kilometer). Den größten Anteil bilden mit 58 Prozent beziehungsweise 6090 Kilometern normale Radwege im sogenannten Basisstandard.

Zuständig für Bau und Unterhalt sind je nach Streckenabschnitt Bund, Land, Kreise oder Kommunen. Rund 35 Prozent der Strecken verlaufen an Landesstraßen, 15 Prozent an Bundesstraßen; der übrige Teil liegt in kommunaler oder sonstiger Baulast.

Erst ein Plan – Maßnahmen und Kosten folgen später

Trotz der Festlegung handelt es sich zunächst um ein reines Planungsnetz. Es zeigt, wo künftig gute Radverbindungen entstehen oder ausgebaut werden sollen. Welche Abschnitte bereits ausgebaut sind, wo Lücken bestehen und welche Kosten konkret anfallen, wird derzeit gutachterlich geprüft.

Ein daraus abzuleitender Maßnahmenkatalog mit einer ersten Kostenschätzung soll im Oktober 2026 vorliegen und den Regionalräten beziehungsweise der Regionalversammlung vorgestellt werden. Das Netz soll zudem digital über die GIS-Cloud NRW bereitgestellt werden, um Abstimmungsprozesse zwischen Kommunen, dem Landesbetrieb Straßen.NRW und weiteren Akteuren zu erleichtern.

ADFC begrüßt Schritt, mahnt aber Finanzierung an

Der ADFC NRW, die Interessenvertretung von Radfahrenden im Bundesland mit nach eigenen Angaben mehr als 60.000 Mitgliedern, begrüßte die Festlegung des Netzes als überfälligen, aber wichtigen Meilenstein. Der Verband hatte zuvor wiederholt Verzögerungen bei der Erarbeitung kritisiert.

Landesvorsitzende Susanne Niemann erklärte, es komme jetzt darauf an, dass das Land die notwendigen Maßnahmen für Lückenschlüsse auch finanziell unterlege und Fortschritte dokumentiere. Nur wenn im Haushalt ausreichend Mittel für den Radverkehr bereitgestellt würden, könnten aus den geplanten Vorrangverbindungen zügig sichere, durchgängige Radwege werden. Das im FaNaG verankerte Ziel, den Radverkehrsanteil in NRW auf 25 Prozent zu steigern, bleibt davon abhängig, wie schnell aus dem Zielnetz konkrete Baumaßnahmen werden.

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