Nach seinen Beschlüssen zu Asyl-Zurückweisungen 2025 wurde der Richter Florian von Alemann bedroht. Im Interview sagt er, was sich ändern muss, was er Kollegen rät – und warum er versteht, dass die Politik die Grenzpraxis nicht sofort aufgab.
Nach seinen Beschlüssen zu Asyl-Zurückweisungen 2025 wurde der Richter Florian von Alemann bedroht. Im Interview sagt er, was sich ändern muss, was er Kollegen rät – und warum er versteht, dass die Politik die Grenzpraxis nicht sofort aufgab.
Herr von Alemann, es ist gut ein Jahr her, da hatte Ihre 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin die ersten Entscheidungen zu den von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angeordneten Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze getroffen. Die umstrittenen Zurückweisungen, ein wichtiger Baustein von Dobrindts "Migrationswende", hat die Kammer für EU-rechtswidrig erklärt. Drei Beschlüsse, die für viel Aufmerksamkeit und Diskussion, aber auch für Diffamierungen und Drohungen gegen Sie persönlich gesorgt haben. Beschäftigt Sie das auch noch ein Jahr später?
Florian von Alemann: Ja und nein. Seitdem habe ich mit meiner Kammer hunderte Verfahren erledigt, spannende und weniger spannende. Diese Zurückweisungsentscheidungen waren Beschlüsse in einer Reihe von vielen in meiner Arbeit, nur die Reaktionen damals waren außergewöhnlich. Ich werde an die damalige Diskussion in den Medien und auch die Angriffe auf mich allerdings immer wieder von außen erinnert. Denn die Vorwürfe werden immer wieder aufgegriffen, ohne dass sie dadurch zutreffender würden.
Auf Social Media, aber auch in großen Publikumszeitungen wurde über Ihre parteipolitische Zugehörigkeit zu den Grünen gemutmaßt, alte Beiträge aus Studentenzeiten wurden ausgegraben. Nius schrieb, Sie hätten mit der Entscheidung Ihr "asylpolitisches Lebenswerk vollendet". Wie kam dieser Fall damals zu Ihnen?
Der Fall kam Mitte Mai und es war etwas kompliziert mit der Zuständigkeit. Diese Zurückweisungen galten nach unserem Geschäftsverteilungsplan nicht unmittelbar als Asylrecht, sondern waren Maßnahmen der Bundespolizei. Deshalb kamen drei verschiedene Kammern am Verwaltungsgericht Berlin infrage. Alle drei haben sich für unzuständig erklärt. Auch meine.
Sie wollten den Fall also eigentlich gar nicht entscheiden?
Meine Kammer und ich erklärten uns aus formellen Gründen für nicht zuständig. Wir sind etwa zuständig für Zweckentfremdungsrecht, Visumsrecht, Asylrecht für Staaten wie Indien oder Vietnam, und haben dazu eine Auffangzuständigkeit für Streitigkeiten gegenüber Bundeseinrichtungen, die keiner anderen Kammer zugewiesen sind. Die anderen beiden Kammern, die sachlich infrage kamen, hielten sich ebenfalls für nicht zuständig. In einer solchen Lage muss das Gerichtspräsidium entscheiden, an welche Kammer der Fall dann nach Auslegung des Geschäftsverteilungsplans geht. Und die Entscheidung fiel dann auf meine Kammer wegen der Auffangzuständigkeit.
Wo endet Kritik an der Justiz und beginnt ein Angriff?Haben Sie geahnt, was Ihre Entscheidung auslösen wird?
Uns drei Richtern in der Kammer war von vornherein klar, dass die Entscheidung mediales Interesse hervorrufen würde. Es war das erste Verfahren zu der neuen Zurückweisungspraxis der Bundespolizei. Mediales Interesse und auch Kritik an einer Gerichtsentscheidung sind das eine, Angriffe auf Richterinnen und Richter und das Gericht sind aber etwas anderes.
Wann wird aus Kritik ein Angriff?
Ich finde es völlig legitim, Gerichte zu kritisieren, von mir aus auch polemisch. Die Grenze ist für mich erreicht, wenn es nicht mehr um Kritik an dem Gericht und an der Entscheidung geht, sondern wenn auch mit falschen Tatsachenbehauptungen ein Eindruck erweckt wird, der allein auf persönliche Diffamierung zielt. Ich selbst finde Kritik ja häufig spannender als Lob, im besten Fall kann man dadurch die eigene Position weiterentwickeln. Das setzt aber voraus, dass Kritik irgendeinen sachlichen Anknüpfungspunkt hat. Und den gab es hier beim besten Willen nicht.
Konkret ging es unter anderem um einen Aufsatz in der studentischen Zeitschrift Forum Recht aus dem Jahr 2000 mit dem Titel "Bis auf Weiteres geschlossen – die Entwicklung der europäischen Asylpolitik bis zum Vertrag von Amsterdam".
Aus studentischen Aufsätzen von vor 25 Jahren eine aktuelle politische Haltung abzuleiten, erscheint weit hergeholt. Wenn man meine Veröffentlichungen recherchiert hätte, hätte man feststellen können, dass ich mich seitdem zu ganz vielen Themen wissenschaftlich geäußert habe. Zum Asylrecht aber nicht mehr. Insofern war das sicherlich geschickt zusammenkomponiert. Das hat Wirkung auf die Leserschaft. Ich muss gestehen, wenn die Beschlüsse mein "politisches Lebenswerk" wären, wie es bei Nius hieß, dann würde ich das als sehr armselig empfinden.
Wie haben Sie denn Zustimmung und Lob für Ihre Entscheidung empfunden?
Mir ist Lob für das bloße Ergebnis einer richterlichen Entscheidung unangenehm. Denn das Ergebnis ist letztlich nicht unsere maßgebliche Leistung. Wie es am Ende ausgeht, folgt nicht aus unseren persönlichen Präferenzen. Das Ergebnis ergibt sich aus einer rechtlichen Analyse und Argumentation. Wenn diese überzeugend ist, werde ich dafür gerne gelobt.
Dennoch sind rechtliche Entscheidungen selten von Gesetz oder Rechtsprechung vollends vorbestimmt, Richterinnen und Richter bleibt ein Entscheidungsspielraum.
Es gibt immer wieder Entscheidungen, die auf der Kippe stehen, die man rechtlich so oder so entscheiden könnte. Das sind Entscheidungen, bei denen es um juristisches Neuland, um komplizierte Rechtsauslegung oder Rechtsfortbildung geht. Unsere Beschlüsse zu den Zurückweisungen gehörten aus meiner Sicht nicht dazu.
Im Anschluss wurde dann teilweise pauschal unterstellt, die Entscheidungen beruhten auf vermeintlichen politischen Einstellungen der beteiligten Richterinnen und Richter, insbesondere von mir – und zwar ohne herauszuarbeiten, an welcher Stelle eigentlich ein rechtliches Argument in den Entscheidungen zweifelhaft sein könnte. Damit wird auch die Justiz als Institution insgesamt angegriffen, weil es unterstellt, Entscheidungen würden eigentlich nach Gusto der Richterinnen und Richter ergehen.
Das ist so, als ob ich einem Schiedsrichter beim Fußball pauschal unterstelle, er würde das Spiel beeinflussen. Und diesen Vorwurf am Ende aber nur vom Ergebnis des Spiels ablesen will. Ich müsste stattdessen aber belegen, warum er in bestimmten Situationen falsch gepfiffen hat. Konkrete falsche Pfiffe wurden uns nach der Entscheidung aber gerade nicht vorgeworfen.
Was hat Sie im Nachgang am meisten getroffen?
Mich hat neben den persönlichen Drohungen sehr überrascht, dass über die Gerichtsentscheidungen in der Sache keine größere Diskussion geführt wurde. Stattdessen wurde das sofort auf mich als Person gedreht.
Wie sind Sie damit umgegangen?
Schon in den ersten Tagen nach der Veröffentlichung des Beschlusses gab es auf meinen damaligen Social-Media-Kanälen mehr oder weniger verklausulierte Aufrufe, doch mal meine Familie und mich zu Hause zu besuchen. Daraufhin habe ich meine Accounts gelöscht. Ich hatte damals durchaus Anlass zur Sorge, dass Drohungen in physische Gewalt umschlagen könnten. Dazu kam es zum Glück nicht. Unter anderem hat mich das Berliner Landeskriminalamt schnell und gut betreut. Die haben die Lage analysiert. Der Shitstorm ist dann auch relativ schnell nach einigen Tagen wieder abgeebbt.
Richter auf Social Media: Bei Shitstorm Ruhe bewahrenWie können Richterinnen und Richter, die sich in Zukunft mit einer solchen Lage konfrontiert sehen, damit umgehen?
Es sollte jedenfalls unmittelbar die Gerichtsleitung informiert werden. Diese kann dann auch weitere Schritte koordinieren. In meinem Fall sind dann etwa im Gericht bestimmte Schutzmaßnahmen ergriffen worden, die für solche Fälle vorgesehen sind. Eventuell ist es ratsam, sich anwaltlichen Rat einzuholen. Hilfreich ist natürlich ein kollegiales Netzwerk zur Unterstützung und Beratung.
Was würden Sie Kolleginnen und Kollegen noch raten?
Ich würde raten, eine gewisse Gelassenheit zu bewahren. Ich habe damals zunächst bewusst keine Rechtsanwälte eingeschaltet, um gegen einzelne Berichterstattungen vorzugehen. Ich bin davon ausgegangen, dass das die ganze Sache nur noch anfeuern würde. Inzwischen gehe ich gegen falsche Tatsachenbehauptungen vor. Bislang jeweils mit Erfolg.
Dass Sie Ihre Social-Media-Accounts schnell gelöscht haben, wurde Ihnen zum Vorwurf gemacht. Das würde gerade zeigen, dass Sie dort etwas zu verbergen hätten.
Im Nachhinein denke ich, dass das vielleicht ein Fehler war. Ich hätte sie vielleicht noch eine Woche lang online stehen lassen sollen. Dann hätten sich alle zusätzlich zu meinen knapp 80 Followern dort vergewissern können, dass die wenigen Posts dort vollkommen harmlos sind. Aber als die ersten Drohnachrichten eintrudelten, da hatte ich einfach auch keine Lust mehr, das zu lesen. Der Abschied fiel mir allerdings auch nicht schwer, weil ich die Kanäle ohnehin kaum genutzt habe.
Müssen sich Richterinnen und Richter zweimal überlegen, wie sie Social Media nutzen?
Justizangehörige sollten sich nicht allzu sehr beeindrucken lassen. Es gilt ohnehin für uns alle das Mäßigungsgebot. Wenn wir uns öffentlich äußern, dann eben nur in einer Art und Weise, die nicht geeignet ist, Zweifel an der Unvoreingenommenheit zu säen. Das Grundgesetz und auch das Richtergesetz gehen gerade nicht von der vollkommen unpolitischen Richterpersönlichkeit aus. Viele Kolleginnen und Kollegen sind Mitglieder in politischen Parteien. Das ist nach unserer Rechtsordnung vollkommen zulässig und das schlägt nicht durch auf unsere Entscheidungen.
Wie politisch sind die Entscheidungen von Richtern?Richter sind politische Menschen und ihre Entscheidungen werden geprägt durch Vorerfahrungen und Präferenzen, auch alltägliche. Wie hält man das auseinander bei der richterlichen Arbeit?
Es gehört zum Kern der richterlichen Berufsethik, die eigene politische Anschauung aus den Entscheidungen herauszuhalten. Das setzt ein hohes Maß an Selbstverantwortung und an Selbstreflexion voraus. Am Verwaltungsgericht haben wir außerdem das Kammerprinzip: Es entscheiden grundsätzlich drei Richterinnen und Richter. Wer hier mit politischen Argumenten versucht, eine Entscheidung zu beeinflussen, wird damit sehr deutlich scheitern.
Es sei denn, alle drei sind sich einig.
Selbst das würde spätestens nach dem Verfassen der Entscheidung im Gericht auffallen. Zudem gibt es so viel Fluktuation hier in den Kammern, durch Abordnungen, durch Schwangerschaften, Beförderungen, Proberichter. Dass sich drei Menschen mit gleicher politischer Ausrichtung finden, die dann auch über einen längeren Zeitraum zusammen in einer Kammer sind, das ist schon extrem unwahrscheinlich.
Sie sagten, es kommt auf Verantwortung und Selbstreflexion an, um eigene Anschauungen außen vor zu halten. Wie sieht das ganz konkret aus, wenn Sie sich am Schreibtisch mit einem Fall befassen?
Ich halte es für entscheidend, sich als Richter grundsätzlich bewusst zu machen, dass eigene Erfahrungen einen prägen. Dann erst kann man das aktiv ausblenden. Man arbeitet dann ähnlich wie ein Herzchirurg, der sich über einen offenen Brustkorb beugt. Der sieht in dem Moment nicht den Menschen da liegen, sondern der sieht das zuckende Herz, und an diesem Herzen operiert er dann.
Was heißt das für die Arbeit des Richters?
So ähnlich wie dem Herzchirurgen geht es mir, wenn ich einen Fall bekomme. Ich beuge mich über den Fall und frage mich: Worum geht es eigentlich? Was ist der Sachverhalt? Was sind die einschlägigen Normen? Gibt es schon eine gefestigte Rechtsprechung dazu? Das geht alles Schritt für Schritt. Wie ein Forscher. Das kann übrigens dazu führen, dass Kammern die politische Brisanz ihrer Entscheidungen gar nicht erkennen, weil sie sich nur für die Rechtsfragen interessieren.
Nach Ihrer Entscheidung zu den Zurückweisungen hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, Ihre Entscheidung klein geredet, es sei nur eine Einzelfallentscheidung, zudem nur in einem Eilverfahren.
Also erst mal einmal muss ich sagen: Technisch stimmt das so. Es war ein Eilrechtsschutzverfahren. Und wir treffen als Verwaltungsgerichte immer nur Einzelfallentscheidungen, die binden rechtlich nur die konkreten Beteiligten. Allerdings meint man landläufig mit einer Einzelfallentscheidung eine, die vom Sachverhalt und den rechtlichen Erwägungen her nur einen einzelnen, konkreten Fall betrifft. Das ist hier sicherlich nicht der Fall. Mir ist aber sehr wichtig: Es bestand nie ein Zweifel, dass unsere Entscheidungen eingehalten werden würden. Das wurden sie. Was politisch daraus folgt und wie die Regierung damit weiter umgeht, ist letztlich eine Frage, die außerhalb meines eigenen Bereichs als Richter liegt.
Ihre ausführliche Entscheidung enthält Aussagen zur Begründung einer Ausnahmeregel in den europäischen Verträgen, die von ihrer Aussagekraft über den Einzelfall hinausgehen und die Rechtfertigung der Zurückweisungen grundsätzlich infrage stellen.
Wir haben letztlich nicht abschließend entschieden. Zu dem zentralen Argument der Ausnahmeregel nach Art. 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union reichten die vorgetragenen Gründe nicht aus. Dass man nach einer solchen Gerichtsentscheidung nicht auf einen Schlag das ganze Zurückweisungssystem umwirft, das kann ich nachvollziehen.
Ihre Entscheidung ist ein Jahr später die einzige, die zu dieser wichtigen politischen Frage in der Welt ist.
Wir haben uns bemüht, die Maßstäbe für die Anwendung von Artikel 72 sehr ausführlich aufzuschreiben. Das ist nichts, was wir uns selbst ausgedacht haben, sondern das ist die Zusammenfassung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dazu. Es wäre wünschenswert gewesen, eine weitere rechtliche Klärung im Nachgang herbeizuführen. Häufig braucht es im Recht mehrere Instanzen oder mehrere Entscheidungen, bis eine Rechtslage als gefestigt anzusehen ist. Im Asylrecht haben wir den Sonderfall, dass es im Eilrechtsschutz keine Beschwerdemöglichkeit gibt, sodass kein höheres Gericht befasst werden kann. Das ist vom Gesetzgeber so gewollt.
Rückhalt aus der Justizcommunity, Melderegistersperren, AnwaltskostenHaben Sie seit letztem Jahr weitere Drohungen oder Ähnliches erleben müssen? Oder haben Sie das Gefühl, die Stimmung gegenüber der Justiz ist aggressiver geworden?
Wir erleben insgesamt einen härteren Gegenwind. Das gilt nicht nur für die Justiz, sondern auch etwa für Politiker. Über Social Media geraten heute Menschen stärker unter medialen Beschuss, so lässt sich auch für einige wenige schneller Reichweite erzielen. Dafür muss sich die Justiz wappnen.
Braucht es Änderungen zum Schutz von Richterschaft und Staatsanwaltschaft?
Nach meiner Erfahrung ist kollegiale Unterstützung aus der Richterschaft, der Gerichtsleitung, der Justizsenatorin wichtig. Es ist gut zu wissen, dass man in einer solchen Situation nicht allein gelassen wird. Austausch und Vernetzung sind hier innerhalb der Justiz nötig. Nur so können Kolleginnen und Kollegen sicherstellen, dass sie solche Angriffe nicht unvorbereitet treffen.
Was hat Sie damals am meisten frustriert?
Es war damals überraschend langwierig, eine Melderegistersperre für meine Privatadresse zu erwirken. Und das trotz zahlreicher konkreter Bedrohungen gegen mich. Es hat monatelang gedauert. Der Gesetzgeber wäre hier gefragt, für bestimmte Berufsgruppen, die latent einem Risiko ausgesetzt sind wie die Richter, die Voraussetzungen zu erleichtern.
Gibt es noch etwas, das man ändern sollte?
Will man gegen unzutreffende Presseberichterstattung vorgehen, dann bleibt das derzeit ein privates Prozess- und Kostenrisiko der Richterinnen und Richter. Nicht jeder wird sich trauen, da Schritte einzuleiten. Dabei geht es nicht nur gegen die einzelnen Personen, sondern auch gegen die Justiz insgesamt. Hier könnte man auch darüber nachdenken, die Rechtsverfolgung in solchen Fällen über die Gerichte oder die Senatsverwaltung zu organisieren.
Herr von Alemann, vielen Dank für das Gespräch.
Zitiervorschlag
Berliner Verwaltungsrichter bedroht: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60515 (abgerufen am: 28.07.2026 )