Das Ordnungsamt hat einem Mann verboten, bei einer Demonstration als Redner aufzutreten. Das Verwaltungsgericht hebt das jetzt auf: Die Meinungsfreiheit dürfe nicht pauschal eingeschränkt und die Unschuldsvermutung nicht ignoriert werden.
Erneut hat ein Frankfurter Verwaltungsgericht ein Verbot der Stadt in Verbindung mit einer Pro-Palästina-Demo kassiert. Foto: picture alliance/SZ Photo/ZINO PETEREK.
Das Ordnungsamt hat einem Mann verboten, bei einer Demonstration als Redner aufzutreten. Das Verwaltungsgericht hebt das jetzt auf: Die Meinungsfreiheit dürfe nicht pauschal eingeschränkt und die Unschuldsvermutung nicht ignoriert werden.
Ein vom Ordnungsamt Frankfurt verhängtes Redeverbot gegen einen Redner auf einer propalästinensischen Demonstration am Samstag ist rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main (Beschl. v. 17.07.2026, Az. 5 L 3475/26.F) und gab damit einem Antrag auf Eilrechtsschutz statt.
Das Gericht teilte mit, die Meinungsfreiheit dürfe nicht "im Vorhinein pauschal auf Grundlage einer holzschnittartigen Gefahrenprognose" eingeschränkt werden. Die Meinungsfreiheit garantiere auch den Kampf von "missliebigen Meinungen".
Gericht betont UnschuldvermutungAm Samstag werden laut Stadt etwa 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Demonstration mit dem Titel "Widerstand ist Völkerrecht; Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und Gewehren!" erwartet. Die Stadt hatte sich nach einer rechtlichen Einschätzung gegen ein Verbot der Demonstration entschieden. Sie hatte allerdings den Auftritt eines Redners untersagt, weil dieser bereits mehrfach wegen Volksverhetzung im Sinne des § 130 Strafgesetzbuch polizeilich in Erscheinung getreten war. Der Mann sei zudem einer Gruppe zuzurechnen, die vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg "Verdachtsfall im Phänomenbereich 'säkulare extremistische propalästinensische Bestrebungen' eingestuft" werde, hieß es vom Ordnungsamt.
Weil die Stadt das Redeverbot keine einschlägigen Vorverurteilungen zur Begründung des Redeverbots anführte, betonte das Gericht die Unschuldsvermutung und sagte, die vorgetragenen Erfahrungen hätten nicht eindeutig gezeigt, dass der Redner strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Sollte es durch seine Rede dennoch zu Straftaten wie Volksverhetzung kommen, bestünde immer noch die Möglichkeit eines Einschreitens vor Ort.
Schon in den vergangenen Jahren hatten die Frankfurter Verwaltungsgerichte immer wieder Verbote der Stadt im Zusammenhang mit Pro-Palästina-Demonstrationen gekippt, weil sie die von der Stadt behaupteten Gefahren als nicht ausreichend dargelegt beurteilten. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.
dpa/jh/LTO-Redaktion
Anm. d. Red. Beitrag 22.07.2026, 14:06 Uhr, geändert haben wir nach Recherche, dass die Stadt keine einschlägigen Vorverurteilungen angeführt hatte.
Zitiervorschlag
VG Frankfurt kippt Redeverbot auf Pro-Palästina-Demo: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60468 (abgerufen am: 28.07.2026 )