Unterschriebene Lieferscheine ohne erkennbaren Namen, andere ganz ohne Unterschrift – auf dieser Grundlage verweigert ein Unternehmen die Zahlung von 5.956,38 Euro. Vor dem Landgericht Köln geht es um die Frage, wie genau eine Käuferin hinschauen muss, bevor sie eine Lieferung einfach bestreitet.
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Das Wichtigste im Überblick
Das LG Köln entschied am 22.05.2026 (40 O 233/25): [...]