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Fall Martin H.: Mordprozess ohne Leiche in Saarbrücken – das letzte Wort vor dem Urteil

Дата публикации: 27-08-2026 15:18:00




Im Mordprozess um den verschwundenen Saarbrücker Künstler Martin H. sind die Plädoyers beendet. Das Urteil soll am 10. September fallen. Der 23. Verhandlungstag offenbarte erneut Schockierendes – und tief Trauriges.



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Fall Martin H. Mordprozess ohne Leiche in Saarbrücken – das letzte Wort vor dem Urteil

Saarbrücken · Im Mordprozess um den verschwundenen Saarbrücker Künstler Martin H. sind die Plädoyers beendet. Das Urteil soll am 10. September fallen. Der 23. Verhandlungstag offenbarte erneut Schockierendes – und tief Trauriges.

27.08.2026 , 17:18 Uhr

Die Anwälte von Werner S. fordern einen Freispruch für den des Mordes angeklagten Saarbrücker.

Foto: Michael Kipp

Es ist ein Fall, der das Saarland seit fast anderthalb Jahren beschäftigt: Der Saarbrücker Künstler Martin H. verschwindet kurz vor Ostern 2025 spurlos. Er wird trotz intensiver Suche nicht gefunden, auch seine mögliche Leiche nicht, bis heute nicht. Seit Januar ist sein guter Freund Werner S. vor dem Landgericht wegen Mordes angeklagt.

Der Indizienprozess ist am Donnerstag mit den Plädoyers der Verteidigung in seine entscheidende Phase eingetreten. Das Urteil soll am 10. September verkündet werden. Bis dahin wird das Gericht die Argumente der Schlussvorträge würdigen, die am 23. Verhandlungstag abermals schauerliche Details der mutmaßlichen Tat in einem Büro im Nauwieser Viertel zum Thema hatten.

Plädoyer Staatsanwaltschaft: Bereits am Mittwochabend hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, es gebe „keine Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten“. Dieser habe ein Motiv und die Gelegenheit zur Tötung von H. gehabt. Die Indizienkette sei so eindeutig, dass „jedes Alternativszenario ausgeschlossen“ werden könne. Für den Mord sei S. mit lebenslanger Haft zu bestrafen. Zudem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Es handele sich eben nicht um einen „Mord ohne Leiche“, betonte die Staatsanwältin. Die Leiche sei nur noch nicht gefunden worden.

Nichts deute auf ein freiwilliges Verschwinden von H. hin, er sei Opfer eines Verbrechens geworden. Das ergebe sich vor allem aus einem „umfassenden Spurenbild“ in den Büroräumen, wo unter anderem Folie, Schwerlastmüllsäcke, Eimer, die Verpackung einer – angeblich zwei Tage nach der Tat in einem Baumarkt gekauften – Sackkarre sowie das Bleichmittel Eau de Javel gefunden wurden. All dies soll S. benutzt haben, um nach der angenommenen Zerstückelung der Leiche einen sauberen Tatort zu hinterlassen.

Doch die Ermittler fanden in dem Büro Blutspuren des mutmaßlichen Opfers, vor allem auch Skelettmasse von H., und zwar unter einer Deckenlampe. Die Staatsanwältin erinnerte an die wahrscheinlichste Hypothese der Gerichtsmedizin, wonach H. möglicherweise mit einem Kopfschuss getötet wurde, vermutlich mit einem Steckschuss unter Zuhilfenahme eines Textils und eines Schalldämpfers. Im Falle eines Steckschusses wäre die Kugel im Kopf des Opfers verblieben.

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Foto: AP Photo/Heather Khalifa/Heather Khalifa

Plädoyers Nebenklage: Nach Ansicht der Anwältin der Nebenklage, Rosetta Puma, hat die Beweisaufnahme keinen Ansatzpunkt für einen Suizid von H. oder ein freiwilliges Verschwinden ergeben. Vielmehr stehe nun fest: H. musste sterben, damit S. sein Ansehen als erfolgreicher Geschäftsmann und seinen Status behalten konnte. Dies sei S. wichtiger gewesen als das Leben seines Freundes.

Puma zeichnete mit Bezug auf Aussagen von Zeugen das Bild eines Angeklagten, der als großer Lügner in Erscheinung getreten sei, einmal sogar den Tod seiner Schwester als Grund für die Absage einer Verabredung erfunden habe. S. sei ein „gewohnheitsmäßiger Lügner und Geschichtenerzähler“ mit einem ausgeprägten „Bereicherungsbedürfnis“, sogar mit „kleptomanischen“ Zügen.

Während H. bis zum Schluss die „naive Hoffnung“ gehabt habe, an der Freundschaft zu S. festhalten zu können, und nie auf die Idee gekommen wäre, von seinem Freund getötet zu werden, habe diesem im April 2025 die „endgültige Entlarvung“ gedroht – aufgrund von Klageschreiben an H. von der von S. um über eine halbe Million Euro betrogenen Firma. Da habe S. den Entschluss gefasst, dass „der einzige Zeuge verschwinden“ müsse. Doch der „perfekte Mord“ sei dem Angeklagten nicht gelungen.

Die Folgen der Tat, betonte Puma, seien für die Angehörigen kaum in Worte zu fassen. So sei die Schwester des Opfers, die am Donnerstag mehrfach in Tränen ausbrach, unendlich traurig darüber, wie grausam ihrem Bruder das Leben genommen wurde. Traurig darüber, nicht zu wissen, wo Martin ist, „dass er würdelos weggeworfen wurde und im Wald verrottet“. Die Schändung der Leiche und die Kaltblütigkeit des Täters bei der Zerlegung seien unfassbar. Dies müsse „zwingend“ mit lebenslang bestraft werden. Ganz am Ende äußerte die Anwältin ihre Überzeugung, dass eines Tages die sterblichen Überreste von H. gefunden werden. Sie forderte S. auf, sein Schweigen zu brechen und die Polizei zur Leiche zu führen.

Eine weitere Anwältin der Nebenklage berichtet von der „Trauerspirale“, in der sich die Mutter von H. befinde. Mit der Frage, wo er sei, was ihm widerfahren ist, müsse sie jeden Tag leben.

Plädoyers Verteidigung: Die Verteidigung erklärte, in dem monatelangen Prozess seien zentrale Thesen der Anklage nicht bestätigt und sogar in wesentlichen Teilen widerlegt worden. So sei überhaupt nicht sicher, dass überhaupt ein „Tötungsgeschehen“ stattgefunden hat. Leichenspürhunde hätten am vermeintlichen Tatort kein eindeutiges Anzeigeverhalten gezeigt, ebenso hätten die anschließenden kriminaltechnischen Untersuchungen keine klaren Ergebnisse erbracht. Wenn H. mit einem Schuss getötet wurde, wie behauptet, hätte sich in dem Büro Hirngewebe nachweisen lassen müssen. Zusammengefasst gebe es in dem Fall keine Leiche, kein Tatwerkzeug, kein hinreichendes Motiv, kein hinreichendes Spurenbild und keine Zeugen. Aufgrund des „minimalen Indizienbildes“ könne das Urteil nur Freispruch lauten.

Die letzten Worte des Angeklagten: Wie in einem Strafprozess üblich, hatte der Angeklagte das letzte Wort. Er schloss sich den Aussagen seiner Verteidiger an und erklärte: „Ich hab’ den Martin nicht umgebracht. Und ich bin unschuldig. Danke.“ (lck)

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