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Mord an Gerichtsvollzieher in Bexbach : Nach dem Richterspruch beginnt die Witwe zu weinen

Дата публикации: 11-08-2026 12:42:00




Das Saarbrücker Landgericht hat einen Mann wegen Mordes an einem Gerichtsvollzieher zu zehn Jahren Haft verurteilt. Zugleich ordnete die Kammer seine unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Wie das Gericht sein Urteil begründete und warum der Verteidiger sich überrascht zeigte.



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Mord an Gerichtsvollzieher in Bexbach Nach dem Richterspruch beginnt die Witwe zu weinen

Saarbrücken · Das Saarbrücker Landgericht hat einen Mann wegen Mordes an einem Gerichtsvollzieher zu zehn Jahren Haft verurteilt. Zugleich ordnete die Kammer seine unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Wie das Gericht sein Urteil begründete und warum der Verteidiger sich überrascht zeigte.

11.08.2026 , 14:42 Uhr

Der Angeklagte (r.) steht mit seinem Verteidiger, Dirk Gerlach, am Verhandlungstisch im Saal 38 des Landgerichts und verdeckt sein Gesicht mit einem Aktenordner.

Foto: Laszlo Pinter/dpa/Laszlo Pinter

Die Witwe beginnt kurz zu weinen, als Richter Haldor Klos in Saal 38 des Saarbrücker Landgerichts am Dienstagmorgen das Urteil verkündet. Der Angeklagte hebt für einen Moment den Blick. Dann sitzt er wieder reglos da, offenbar stark sediert, käseweiß im Gesicht, im roten Hemd auf der Anklagebank.

Zehn Jahre Haft wegen Mordes an einem Gerichtsvollzieher – und wichtiger: die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Ob und wann er da wieder rauskommt, ist ungewiss. Seine Krankheit aus dem schizophrenen Formenkreis gilt als unheilbar. Fest steht laut Urteil: Der Angeklagte hatte am 25. November 2025 in Bexbach einen Gerichtsvollzieher während einer Zwangsräumung mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt.

In der Urteilsbegründung wird auf Heimtücke als Mordmerkmal eingegangen

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm in der Anklageschrift vorgeworfen, heimtückisch, aus niedrigen Beweggründen und grausam gehandelt zu haben. Im Plädoyer hatte sie elf Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert. Im Plädoyer nannte die Oberstaatsanwältin mit „Heimtücke“ und „niedrigen Beweggründen“ nur noch zwei Mordmerkmale als nachweisbar. Die Nebenklage hatte in ihrem Plädoyer weiterhin auch das Merkmal der Grausamkeit erkannt und forderte 13 Jahre Haft wegen Mordes nebst Unterbringung. Die Verteidigung sah kein Mordmerkmal als erwiesen an und plädierte auf Totschlag. Anwalt Dirk Gerlach forderte fünfeinhalb Jahre sowie die Unterbringung.

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Fotos von der Beerdigung des getöteten Gerichtsvollziehers Christoph Jost

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Foto: Ministerium der Justiz Saarland

In der Urteilsbegründung ging Richter Klos auf die Mordmerkmale ein – und darauf, warum die Kammer mit der Heimtücke nur noch eines annahm. Für sie stand fest: Der Angeklagte habe den Gerichtsvollzieher mit einem sogenannten Sautöter, einem Jagdmesser, mindestens 13-mal attackiert. Das Opfer sei in der konkreten Situation arg- und wehrlos gewesen und habe nicht mit einem Angriff auf sein Leben gerechnet.

Gericht sieht verminderte Schuldfähigkeit

Der Gerichtsvollzieher habe gerade versucht, dem Angeklagten die Zwangsräumung zu erläutern. Im Flur sei schlechtes Licht gewesen, dazu habe das Opfer ein Klemmbrett und einen Kugelschreiber in Händen gehalten. Er sei schlicht wehrlos gewesen. Dazu sei der Angeklagte ums Eck gegangen, ins Wohnzimmer, und habe dort das Messer von der Wand genommen. Das habe das Opfer nicht sehen können.

Das Mordmerkmal der Heimtücke hat das Gericht daher angenommen. Auch weil dem Angeklagten – trotz seiner Krankheit – klar war: Das, was er tat, ist böse. Die Einsichtsfähigkeit habe ihm nämlich nicht gefehlt, lediglich seine Steuerungsfähigkeit sei durch seine Krankheit beeinflusst. Deshalb bejahte das Gericht die verminderte Schuldfähigkeit, komplett schuldunfähig ist er aber nicht.

Das Gericht ging auch davon aus, „dass der Getötete nach dem ersten Angriff innerhalb weniger Sekunden das Bewusstsein verlor“, sagt Richter Klos. Dafür sprächen das rechtsmedizinische Gutachten und die vergleichsweise wenigen Abwehrverletzungen.

Angeklagte laut Gericht wegen seiner Erkrankung weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich

Die Mordmerkmale der Grausamkeit und der niedrigen Beweggründe sah die Kammer auch daher nicht als erfüllt an. Da das Opfer so schnell das Bewusstsein verlor, habe es voraussichtlich „nur wenige Sekunden leiden müssen“, sagte der Richter. Sichere Feststellungen zu einem besonders verwerflichen Motiv, zu einem niederen Beweggrund, habe das Gericht ebenfalls nicht treffen können. Eine im Prozess diskutierte Zugehörigkeit des Angeklagten zur Reichsbürger-Szene sei laut Gericht „nicht nachgewiesen“.

Als Motivbündel wertete das Gericht zum einen die Angst vor Obdachlosigkeit und zum anderen die seit Jahren bestehende schizophrene Erkrankung. Wegen der verminderten Schuldfähigkeit minderte die Kammer die eigentlich für Mord vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe auf zehn Jahre. Zugleich ordnete sie die dauerhafte und – wichtig – unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Nach Auffassung des Gerichts ist der Angeklagte wegen seiner Erkrankung weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich. Es seien weitere erhebliche Straftaten zu erwarten.

Verteidiger vom Mordurteil überrascht

Verteidiger Dirk Gerlach zeigte sich vom Mordurteil überrascht. Aus seiner Sicht war der Angeklagte wegen seiner psychischen Erkrankung nicht in der Lage, das Mordmerkmal der Heimtücke zu erkennen oder zu erfassen. Er kündigte an, das Urteil mit seinem Mandanten zu besprechen und eine Revision zu prüfen.

Witwe leidet unter Folgen der Tat und ist erleichtert nach Urteil

Nebenklageanwalt Daniel Jung sagte, seine Mandantin sei über das Urteil erleichtert. Für sie sei es wichtig gewesen, dass die Tat als Mord benannt werde. Die dauerhafte Unterbringung stelle zudem sicher, dass der Angeklagte keine weitere Gewalttat begehe.

Die Witwe des Getöteten leidet nach Angaben des Nebenklagevertreters weiterhin schwer unter den Folgen der Tat. Sie ist seit dem Tattag arbeitsunfähig krankgeschrieben und befindet sich in psychiatrischer Behandlung sowie in Traumatherapie. Das Urteil könne ein erster Schritt sein, damit sie wieder ins Leben zurückfinde und die Tat verarbeite, sagte Jung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (lck)

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