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Rente mit 63 wackelt: Wer künftig zwei Jahre länger arbeiten muss und wen der Kompromiss verschont

Дата публикации: 24-09-2026 10:08:32

Die Rente mit 63 soll wohl nicht komplett fallen, doch die Hürden könnten steigen. Besonders langjährig Versicherte und Eltern blicken auf offene Fragen.

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Rente mit 63 wackelt: Wer künftig zwei Jahre länger arbeiten muss und wen der Kompromiss verschont

Stand: 24.09.2026, 12:08 Uhr

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Die Rente mit 63 soll wohl nicht komplett fallen, doch die Hürden könnten steigen. Besonders langjährig Versicherte und Eltern blicken auf offene Fragen.

Berlin – Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, besser bekannt als „Rente mit 63“, steht erneut auf der Kippe. In der Koalition wird offenbar darüber beraten, die nötige Versicherungszeit auf 46 oder sogar 47 Jahre anzuheben. Für viele langjährig Beschäftigte würde das bedeuten: bis zu zwei Jahre länger arbeiten, bevor der Ruhestand ohne Abschläge möglich ist. Doch bei der entscheidenden Frage, wer von der Verschärfung ausgenommen werden könnte, ist noch nichts entschieden.

Rente und Steuerbescheid (Symbolbild)

Die Koalition sucht einen Kompromiss: Statt die Frührente abzuschaffen, könnten künftig bis zu 47 Beitragsjahre nötig sein. Was bisher bekannt ist (Symbolbild). © Wolfilser/Imago

Die Bezeichnung „Rente mit 63“ führt längst in die Irre: Für die aktuellen Geburtsjahrgänge liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei der gesetzlichen Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits deutlich höher – für den Jahrgang 1961 beispielsweise bei 64 Jahren und sechs Monaten. Für alle ab dem Jahrgang 1964 Geborenen ist der abschlagsfreie Ausstieg nach 45 Beitragsjahren erst mit 65 Jahren möglich.

Kompromiss zur Rente mit 63: Aus 45 Beitragsjahren könnten 46 oder 47 werden

Einen fertigen Gesetzentwurf für eine Neuregelung gibt es bislang noch nicht; in der Regierungskoalition wird jedoch intensiv über einen grundlegenden Umbau der vorgezogenen Altersrente verhandelt. Der politische Druck in der Debatte wächst massiv: So konnte beispielsweise Manuela Schwesig (SPD) bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern mit ihrer Kritik an der Reform bei den Wählerinnen und Wählern punkten. Mittlerweile soll offenbar gar erwogen werden, die Rente mit 63 beizubehalten.

Bislang gilt die Grundregel: Wer 45 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt hat, kann zwei Jahre vor der regulären Regelaltersgrenze ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand gehen. Im Raum steht nun die Option, die Hürde auf 46 oder gar 47 Beitragsjahre anzuheben. Wer zwar die bisherigen 45 Jahre erfüllt, die zusätzlichen Jahre aber nicht nachweisen kann, müsste entsprechend länger arbeiten, um die Rente ohne lebenslange Abschläge beziehen zu können.

Diskutiert werden zudem Einschnitte bei den anrechenbaren Zeiten. Bisher fließen in die 45 Beitragsjahre neben regulären Beschäftigungs- und Pflegezeiten auch Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Geburtstag des Kindes ein. Wie Bild exklusiv erfuhr, wird bei CDU/CSU und SPD jedoch auch darüber verhandelt, die Anrechnung von Erziehungszeiten zu reduzieren. Eine pauschale Heraufsetzung der Beitragsjahre oder eine strengere Neuberechnung würde daher insbesondere Erwerbsbiografien mit familiären Unterbrechungen treffen.

Wen eine Verschärfung treffen würde

Betroffen von den diskutierten Änderungen wären vor allem Versicherte, die auf die bisherigen 45 Jahre kommen, aber künftig ein bis zwei zusätzliche Beitragsjahre erbringen müssten. Ohne diese Zusatzjahre bliebe für einen vorzeitigen Renteneintritt nur die „Altersrente für langjährig Versicherte“ (ab 35 Beitragsjahren), bei der für jeden Monat vor der regulären Altersgrenze ein Abschlag von 0,3 Prozent fällig wird – dauerhaft summiert auf bis zu 14,4 Prozent weniger Monatsrente.

Für Frauen und Erziehende birgt eine Anhebung der Beitragsjahre erhebliche Risiken: Da Mütter durch Erziehungs- und Care-Arbeit ohnehin häufiger unterbrochene Erwerbsverläufe und Teilzeitphasen aufweisen, wird das Erreichen von 46 oder 47 vollen Beitragsjahren für viele kaum zu schaffen sein. Wie mögliche Übergangsregelungen oder Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge gestaltet werden, ist in der aktuellen Debatte noch offen.

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Laden Sie sich den Renten-Ratgeber kostenlos als PDF herunter. © IPPEN.MEDIAKörperlich schwere Berufe: Dachdecker als Härtefall-Symbol

Als denkbare Ausnahme von einer allgemeinen Verschärfung werden Berufsfelder mit überdurchschnittlicher körperlicher Belastung genannt. Dabei wird diskutiert, ob Beschäftigte wie Dachdeckerinnen und Dachdecker oder Bauarbeiterinnen und -arbeiter über Sonderregelungen weiterhin früher abschlagsfrei in den Ruhestand wechseln können.

Laut den exklusiven Bild-Informationen ist genau diese Beschränkung auf hart körperlich arbeitende Menschen eine der zentralen Optionen. Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann stellte dazu gegenüber der Zeitung klar: „Wir haben in der Koalition eine klare Vereinbarung: Härtefälle ja, Regelfälle nein.“ Ohne eine Änderung beim Regel-Ausnahme-Verhältnis könne es keine Rentenreform geben. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hielt dagegen und betonte, ein Anspruch nach 45 Jahren sei ein „elementares Gerechtigkeitsthema“.

Beschlossen ist eine solche Ausnahmeregelung bislang allerdings nicht. In der Union wird die Linie vertreten, Härtefälle anzuerkennen, die Sonderregel im Regelfall aber abzuschaffen. Welche Berufe konkret als körperlich derart belastend eingestuft würden und über welche Kriterien eine solche Härtefallprüfung in der Rentenpraxis abgewickelt werden könnte, ist gesetzlich und organisatorisch bislang völlig ungeklärt.

Gewerkschaft schlägt Alarm: „Völlige Missachtung der Lebensleistung“

Gegen die Kürzungs- und Verschärfungspläne regt sich massiver gewerkschaftlicher Widerstand. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di lehnt ein Aus für die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren strikt ab. ver.di-Vorsitzender Frank Werneke kritisierte die Reformvorstöße der Alterssicherungskommission scharf und sprach von einer „völligen Missachtung der Lebensleistung der betroffenen Menschen“.

Die Ablehnung der Pläne spiegelt sich auch in der Bevölkerung wider: Laut einer exklusiven INSA-Umfrage für Bild sprechen sich 68 Prozent der Menschen gegen eine Abschaffung der Rente mit 63 aus, lediglich 24 Prozent befürworten sie. Werneke hob hervor, dass Beschäftigte nach jahrzehntelanger schwerer Arbeit – beispielsweise in der Pflege, der Zustellung oder der Entsorgungswirtschaft – aus gesundheitlichen Gründen oft gar nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können und daher verlässliche Ausstiegsoptionen ohne Rentenkürzungen benötigen.

Was aktuell gilt – und welche Kernfragen offen sind

Bis zu einem formalen Gesetzgebungsverfahren bleibt die geltende Rechtslage unverändert: Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt weiterhin 45 anrechenbare Versicherungsjahre voraus. Offen bleiben in den anstehenden Beratungen vor allem drei Kernpunkte:

  • Werden künftig 46 oder 47 Beitragsjahre für einen abschlagsfreien Zugang verlangt?
  • Gelingt eine rechtssichere Definition von Ausnahmen für körperlich besonders fordernde Berufe?
  • Welche Übergangsfristen und Regelungen für Erziehungszeiten werden für bestehende Jahrgänge vereinbart?

Erst wenn ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf der Koalition vorliegt, steht für die einzelnen Jahrgänge verbindlich fest, wer länger arbeiten oder bei früherem Renteneintritt mit Abschlägen rechnen muss. (Quellen: ZDF, Bild, ver.di, eigene Recherche) (str)

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