Bürokratieabbau war lange nur ein Schlagwort. Das Gesetz zur Staatsmodernisierung, das der Landtag auf den Weg gebracht hat, zeigt: Es geht voran. Weitere Schritte müssen aber folgen.
Meinung · Bürokratieabbau war lange nur ein Schlagwort. Das Gesetz zur Staatsmodernisierung, das der Landtag auf den Weg gebracht hat, zeigt: Es geht voran. Weitere Schritte müssen aber folgen.
17.09.2026 , 08:00 Uhr
Die Akten werden mit der Digitalisierung irgendwann automatisch verschwinden. Die Bürokratie dahinter nicht.
Foto: Arne Dedert/dpa/Arne DedertEs ist eines dieser politischen Schlagworte, die so oft verwendet werden, dass sie fast schon belanglos erscheinen: Bürokratieabbau. Keine Rede über das große Ganze, die ohne diese Floskel auskommt. Kein Plan für das Vorankommen dieses Landes, ohne das Versprechen „weniger Bürokratie“. Das Problem: Zu lange blieb es bei Floskeln, beim Versprechen, beim Ankündigen.
Gerade deshalb ist dieses Gesetz zum Bürokratieabbau, das der Landtag auf den Weg gebracht hat, nicht nur richtig und dringend notwendig, sondern überfällig. Es wird kräftig ausgemistet, Berichtspflichten werden abgeschafft, Vorgänge vereinfacht und Abläufe verschlankt. In unzähligen Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen macht dieses Gesetz vieles besser. Aber es ist eben nur ein erster Schritt.
Denn in zu vielen Bereichen wirkt Bürokratie wie Selbstzweck, wie eine sich auf sich selbst beziehende Begründung der eigenen Existenz. So kommt ein Land nicht voran, das dringend vorankommen muss.
Am Ende wird Bürokratie nur mit einer ganz grundsätzlichen Bereitschaft zum Neudenken einzuhegen sein, so wie es dieses Gesetz schon bei den Berichtspflichten vormacht. Nicht einzeln zu prüfen, welche Vorgaben verbessert, verschlankt oder eingehegt werden können. Sondern – auch wenn das ein Mammutprojekt wird – Tabula rasa machen und nur die Regelungen beibehalten, die notwendig sind.
Denn bei allem Klagen und Ächzen aus der Wirtschaft: Bürokratie hat auch ihre Daseinsberechtigung. Dort, wo sie nicht nur Selbstzweck ist, sondern Verbraucher und Umwelt schützt, dort, wo sie unlauteren Wettbewerb und Schaden für die Allgemeinheit verhindert. Dort darf und muss sie bremsen und ja, dort müssen Vorgänge auch dokumentiert werden, aber eben auch nur dort. Das Ausmisten hat begonnen. Jetzt darf der Besen nicht in der Ecke landen.
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