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Berichtspflichten werden abgeschafft: Ausmisten wie Herkules – Saarland will Bürokratie abbauen

Дата публикации: 16-09-2026 12:48:00




Der Landtag hat ein Gesetz zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht. Fast alle Berichtspflichten werden gestrichen, Kommunen bekommen mehr Spielräume. Die Opposition lobt das Ziel – vermisst aber den großen Wurf.



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Berichtspflichten werden abgeschafft Ausmisten wie Herkules – Saarland will Bürokratie abbauen

Saarbrücken · Der Landtag hat ein Gesetz zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht. Fast alle Berichtspflichten werden gestrichen, Kommunen bekommen mehr Spielräume. Die Opposition lobt das Ziel – vermisst aber den großen Wurf.

16.09.2026 , 14:48 Uhr

Ganz verschwinden werden die Aktenberge nicht, aber es sollen weniger werden mit dem neuen Gesetz zur Staatsmodernisierung.

Ganz verschwinden werden die Aktenberge nicht, aber es sollen weniger werden mit dem neuen Gesetz zur Staatsmodernisierung.

Foto: Patrick Pleul/dpa/Patrick Pleul

Seit Jahren ächzen Unternehmen. Zu viel Bürokratie und vor allem zu viele Berichtspflichten. Das sind Daten, Statistiken und Dokumentationen von Vorgängen, die sie bereitstellen müssen. „Unternehmen brauchen keine weiteren Ankündigungen zum Bürokratieabbau, sondern einen echten Systemwechsel“, hatte auch die IHK immer wieder gefordert. Nun geht das Land einen ersten Schritt hin zu weniger Bürokratie. Der saarländische Landtag hat am Mittwoch mit den Stimmen der SPD und bei Enthaltung von CDU und AfD das Gesetz zur Modernisierung der saarländischen Landesverwaltung auf den Weg gebracht.

Innenminister Jost: „Mehr Vertrauen und weniger Bürokratie“

„Mehr Vertrauen und weniger Bürokratie“, so fasste Innenminister Reinhold Jost (SPD) das Gesetz zusammen: „Es ist ein klares und handfestes Signal an alle, die das Land am Laufen halten.“ Dabei werden – grob gesagt – alle Berichtspflichten abgeschafft. Einzig die Pflichten, die die Ministerien für besonders wichtig erachten, werden beibehalten. Dazu ist allerdings eine Begründung nötig. „Das bedeutet weniger Zettelwirtschaft und mehr Vertrauen“, erklärte Jost.

Die CDU begrüßte das Gesetz grundsätzlich, auch als Teil der bundesweiten Modernisierungsagenda. Und die sei unbedingt zu unterstützen, erklärte der CDU-Abgeordnete Stefan Thielen: „Sie haben vieles zusammengetragen, das ist lobenswert.“ Überhaupt fand er das treffendste Bild: „Bürokratieabbau ist eine Herkulesaufgabe. Genauer gesagt, das Ausmisten der Ställe des Augias. Mist von 30 Jahren hatte sich dort angesammelt. Es ist ehrenwert, dass die Mitarbeiter der Landesverwaltung jetzt den Mist mit Eimern rausgetragen haben.“ Aber am Ende brauche es für einen umfassenden Bürokratieabbau noch mehr klare Leitlinien von oben.

Auch im Bund sollen Berichtspflichten abgeschafft werden

Ohnehin gehört zur Wahrheit dazu, dass der Großteil der Berichtspflichten für Unternehmen nicht auf Landesregelungen fußt, sondern von Bund und Europäischer Union kommt. Im Juli hatte allerdings Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigt, dass der Bund eine ähnliche Regelung für die Abschaffung von Berichtspflichten plant.

Im Gesetz geht es aber nicht nur um Berichtspflichten für Unternehmen. Auch zahlreiche Verwaltungsorgane sollen zeitgemäßer und entschlackt werden. Vom Beamtengesetz über Wortungetüme wie die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht für übertragbare Krankheiten“ bis hin zur „Verordnung über die Rattenbekämpfung“: In unzähligen Gesetzen werden Änderungen vorgenommen, die Vorgänge entweder deutlich vereinfachen oder digitalisieren sollen. An vielen Stellen wird zum Beispiel die bisherige Schriftform um digitale Wege erweitert. In vielen Bereichen werden Verfahren, in denen bisher im Vorfeld eine Genehmigung benötigt wird, durch eine Anzeigepflicht ersetzt. An anderer Stelle, wie bei der Verordnung zur Rattenbekämpfung, werden Anzeigepflichten sogar ganz abgeschafft.

Mehr Freiheiten für Städte und Gemeinden

Auch für Kommunen werden mehr Spielräume geschaffen. Das Gesetz beinhaltet eine sogenannte Experimentierklausel. Das bedeutet, dass Städte und Gemeinden auf Antrag von landesrechtlichen Vorgaben abweichen könnten, eine Forderung, die es seit Langem gibt. So sollen sie flexibler auf Herausforderungen reagieren können, aber auch selbst bürokratische Hürden abbauen. „Die Städte und Kommunen können damit neue, unbürokratische Verfahren erproben“, betonte Jost. Macht eine Kommune von dieser Möglichkeit Gebrauch, gilt das zunächst für vier Jahre. Zeigt sich der Versuch erfolgreich, kann er in der Folge auf das ganze Land ausgeweitet werden.

Das sei grundsätzlich sinnvoll, aber das Gesetz werde sich erst beweisen, wenn die ersten Anträge genehmigt sind, erklärte der Sprecher der CDU für den ländlichen Raum, Sebastian Schorr: „Wir hätten aber mehr erwartet als eine Sammlung vieler Einzelpunkte.“ Insgesamt verfolge die Landesregierung mit dem Gesetz das richtige Ziel, erklärte der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Josef Dörr: „Wir müssen froh sein, dass das angepackt wird. Wir sehen aber auch, wie lange der Weg noch ist. Da gehört sehr viel Mut dazu.“ (sas)

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